Würgen, spucken, beißen: Frau machte Rückzieher vor Gericht

Erstellt am 20. März 2023 | 14:30
Lesezeit: 4 Min
Frau machte Rückzieher: Mann freigesprochen
Von seiner Ex-Freundin war der Angeklagte massiv beschuldigt worden. Vor Gericht relativierte sie die Vorwürfe. Jetzt wurde der Mann freigesprochen.
Foto: Foto: BVZ/Kirchmeir, BVZ/Kirchmeir
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Ein 37-jähriger Mann stand wegen des Vorwurfs der fortgesetzten Gewaltausübung vor Gericht. Seine 57-jährige Ex-Freundin hatte ihn angezeigt.

Am 9. Oktober 2022 war endgültig Schluss. Damals schickte die 57-jährige Südburgenländerin ihrem damaligen Lebensgefährten die Polizei ins Haus.

„In Erwartung meiner Freundin öffnete ich nackt“, berichtete der 37-Jährige, der sich vorige Woche wegen des Vorwurfs der fortgesetzten Gewaltausübung vor Gericht verantworten musste.

Seine Ex-Freundin hatte bei der Polizei behauptet, sie sei von ihrem um 20 Jahre jüngeren Freund regelmäßig beschimpft, gewürgt, bespuckt und geschlagen worden.

„Bei unseren sexuellen Aktivitäten ging es teilweise aggressiv zu, das war aber immer im beidseitigen Einvernehmen“, erzählte der Angeklagte vor Gericht. Im Zuge des Sexualakts sei auch gewürgt worden.

„Als die Beziehung zu Ende ging, fing sie an, das mit Fotos zu dokumentieren“, sagte der Angeklagte. „Es gibt auch Fotos, wo ich blaue Flecken und Nasenbluten habe“, fügte er hinzu.

„Sie sagte, dass sich die Gewalttaten fast monatlich wiederholten“, zitierte Richterin Doris Halper-Praunias aus der Aussage der 57-Jährigen bei der Polizei.

„Das war nur beim Sex“, wiederholte der Angeklagte. „Übergriffe und Gewalttätigkeiten gab es nie.“

„Warum sollte sie das alles erfinden?“, wunderte sich die Richterin.

„Sie wollte mich loswerden“, argumentierte der Angeklagte.

Am 24. September 2022 soll er die Frau in die Schulter gebissen und mit einem Küchenmesser bedroht haben. „Er schrie, dass er mir den Kopf abschneiden und mich umbringen würde“, hatte die 57-Jährige bei der Polizei zu Protokoll gegeben.

„Ich hatte zwei Tage vorher Geburtstag und wir feierten an diesem Abend mit Freunden“, widersprach der Angeklagte.

Am 9. Oktober 2023 wurde er schließlich aus der Wohnung im Bezirk Güssing weggewiesen.

„Ich packte meine Sachen und stand da. Ohne Auto“, erinnerte sich der Angeklagte.

„Ich wollte die Nacht auf einem Hochstand verbringen. Es regnete aber. Ich ging zum Polizeiposten. Da sagte man mir, das sei nicht ihr Problem. Ich setzte mich vor den Polizeiposten, rief bei der Polizei an und sagte, ich bringe mich um“, schilderte der Angeklagte die kuriosen weiteren Ereignisse am 9. Oktober 2022.

Die Polizisten hätten ihn dann in die Psychiatrie nach Graz gebracht.

Mittlerweile habe es eine Aussprache mit der Frau gegeben. „Wir verstehen uns jetzt besser als vorher und kamen heute gemeinsam ins Gericht“, so der 37-Jährige.

Die Frau habe ihm sogar 100 Euro gegeben, weil er „finanziell nicht gut gestellt sei“, so der Mann, der jetzt in Niederösterreich lebt und einer geringfügigen Beschäftigung nachgeht.

Gegen seine Unschuld sprach die Tatsache, dass er bereits einmal verurteilt worden war, weil er eine Frau verletzt hatte: Im Streit hatte er seiner Ex-Frau einen Faustschlag verpasst und war dafür bestraft worden.

Nun sei er aber unschuldig, beteuerte der Angeklagte. Trotzdem habe er bei Neustart ein Anti-Aggressionstraining besucht.

Die Richterin rief nach der Einvernahme des Angeklagten dessen Ex-Freundin herein und fragte sie, ob sie bei der Polizei die Wahrheit gesagt habe. „Nicht ganz“, gab die Frau zu. „Es waren die Umstände…“

Sie habe den Angeklagten kennengelernt, nachdem sie nach 38 Jahren Ehe von ihrem Mann verlassen worden war. „Ich war seelisch angeknackst, er half mir aus dem Schlamassel“, sagte sie über den 20 Jahre Jüngeren.

Der Angeklagte sei „ein Grober, ein gelernter Fleischhacker“ und habe „immer gleich Sex wollen“. „Er ist halt jung“, sagte die Zeugin. Es sei zu „Missverständnissen“ gekommen.

„Er greift einen fester an. Das war ich nicht gewöhnt“, sagte die Frau. Die vor der Polizei geschilderten Grobheiten und Übergriffe relativierte sie.

Da somit von den ursprünglichen Vorwürfen nichts mehr übrigblieb, sprach Richterin Doris Halper-Praunias im Zweifel frei. Geprüft wird nun, ob gegen die 57-Jährige Ermittlungen wegen falscher Zeugenaussage und Verleumdung eingeleitet werden.

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