Drogen für Sex

Darüber hinaus sollen beide mit Cannabisblüten gehandelt und selbst Suchtgift konsumiert haben. Sie sollen weiters der jungen Frau Heroin übergeben haben. Richter Dr. Wolfgang Rauter sprach beide Männer des unerlaubten Umgangs mit Suchtgift schuldig.
Beide Angeklagte schuldig gesprochen
Der Stahlbauschlosser erhielt eine bedingte Haftstrafe im Ausmaß von vier Monaten und eine Geldstrafe von 1.600 Euro, der Staplerfahrer muss eine zehnmonatige Haftstrafe absitzen, er befindet sich seit 28. März 2014 in Vorhaft.
„Das Gericht schließt aus den Angaben des Opfers, dass es wiederholt zu Suchtgiftübergaben als Gegenleistung zu sexuellen Diensten kam“, erläuterte der Richter das Urteil.
Jedoch muss es den Angeklagten nicht bekannt gewesen sein, dass es sich bei dem Opfer um eine Minderjährige handelte, da die Frau behauptet habe, sie sei 19 Jahre alt. Der Stahlbauschlosser nahm das Urteil an, sein Komplize bat um Bedenkzeit.