Ex-Vorstände wollen Geld

Seit zwei Jahren laufen die Verfahren der Ex-Vorstände Hans Lukits und Josef Münzenrieder gegen ihren früheren Arbeitgeber Bewag (heute Energie Burgenland). Die im Jahr 2011 fristlos entlassenen Vorstandsdirektoren hatten gegen ihre Entlassung geklagt.
Die Klage von Hans Lukits wurde bereits rechtskräftig abgewiesen, in dem von ihm angestrengten Zivilverfahren geht es jetzt nur mehr um die Abgeltung von nicht in Anspruch genommenem Urlaub und um ausständige Bonuszahlungen in der Höhe von insgesamt 111.000 Euro. Im Verfahren seines Ex-Kollegen Josef Münzenrieder muss noch geklärt werden, ob die Entlassung zu Recht erfolgte.
1,2 Millionen Euro Gegenforderung
Die Energie Burgenland macht gleichzeitig eine Gegenforderung in der Höhe von 1,2 Millionen Euro geltend. Dieser Schaden sei durch einen Werkvertrag rund um ein ungarisches Windparkprojekt entstanden, wobei Lukits auch dann mehr als eine Million Euro zusicherte, wenn der Gesamterfolg des Geschäfts ausbleiben sollte – was tatsächlich der Fall war.
„Diese Art der Vertragsgestaltung entsprach nicht der ordentlichen Vorgangsweise eines Geschäftsleiters“, kritisierte Energie-Burgenland-Anwalt Georg Schima, „unabhängig davon, ob die Zahlung Bestechungszwecken diente.“ Im Raum stehen mögliche Schmiergeldzahlungen an ungarische Entscheidungsträger.
Der Werkvertrag sei auch Gegenstand des anhängigen Strafverfahrens, das sich noch immer im Ermittlungsstadium befindet. „Da wird gegen Lukits wegen des Verdachts der Untreue ermittelt“, gab Georg Schima bekannt. „Sämtliche Schritte zum Geschäftsfall des ungarischen Windparks sind vom Aufsichtsrat gedeckt gewesen“, hielt Lukits-Anwalt Maximilian Gleiss entgegen. Richterin Barbara Michalek behielt sich die Entscheidung vor, das Zivilverfahren zu unterbrechen bis das Strafverfahren beendet wurde.
Münzenrieder fordert 349.000 Euro
Im Verfahren von Josef Münzenrieder, der von seinem früheren Arbeitgeber 349.000 Euro fordert, ging es um die Prüfung eines von mehreren Entlassungsgründen – nämlich um ein mögliches Scheingeschäft zugunsten einer Marketingfirma in der Höhe von 72.000 Euro. „Dieses Geschäft war ein Verstoß gegen die am 8. November 2010 getroffene Auflösungsvereinbarung“, sagte der frühere Aufsichtsratsvorsitzende Josef Kaltenbacher als Zeuge aus.
Um Lukits und Münzenrieder vor einem Gesichtsverlust zu verschonen, habe sich der Bewag-Aufsichtsrat entschieden, beide Vorstände nicht per 8. November 2010 abzuberufen, sondern die Auflösung des Dienstvertrages mit Ende des Jahres durchzuführen.
Voraussetzung war allerdings, dass Lukits und Münzenrieder eine Vereinbarung unterschrieben, wonach sie keine über das Tagesgeschäft hinausgehenden Geschäfte mehr hätten abschließen dürfen. Das mit der Marketingfirma abgeschlossene Geschäft sei von Lukits und Münzenrieder gemeinsam beschlossen worden. Gemunkelt wird, dass Lukits mit der Kooperation angeblich einer Bewag-Mitarbeiterin helfen wollte, die im Gegenzug in der Marketingfirma eine lukrative Funktion übernehmen sollte. Strafrechtlich gilt für beide Ex-Vorstandsdirektoren die Unschuldsvermutung.