16 Tage gegen Gewalt: Aktion auch im Bezirk Güssing

Am 25. November war der internationale Gedenktag für alle Frauen und Mädchen, die Opfer von Gewalt wurden. Der 10. Dezember steht für den internationalen Tag der Menschenrechte. Die 16 Tage dazwischen? Ein Weckruf. Bewusstseinsbildung. Hin- statt Wegschauen. 20 Prozent der Frauen in Österreich sind ab ihrem 15. Lebensjahr körperlicher, mitunter sexueller Gewalt ausgesetzt. Jede 7. Frau ist Opfer von Stalking. Im Vorjahr wurden im ganzen Land 11.495 Annäherungs- und Betretungsverbote verhängt – im Vergleich zu 2019: 8.748. Besonders gefährdet sind Frauen in Trennungs- und Scheidungssituationen. Viele Menschen sind seit der Corona-Pandemie zusätzlich existenziellen und wirtschaftlichen Ängsten und Problemen ausgesetzt; der dadurch ausgelöste Stress ein Faktor, der häusliche Gewalt forciert. Allein im Burgenland wurden von September bis Mitte November 60 Wegweisungen ausgesprochen und leider ist man vor Gewalt gegen Frauen auch im Bezirk Güssing nicht gefeit. Im Jahr 2020 wurden seitens der Bezirkshauptmannschaft Güssing 29 Annäherungs- und Betretungsverbote der Polizei bestätigt, 2021 zählt man bisher zwölf Verbote. Durch das Bezirksgericht wurden nach erfolgtem Betretungsverbot im Vorjahr fünf, heuer vier einstweilige Verfügungen verhängt.
Bezirk Güssing ist von Gewalt nicht ausgenommen
Der Vorgang ist folgendermaßen: Frauen wenden sich direkt an die Polizei, diese spricht das Betretungs- und Annäherungsverbot aus. Dieses Verbot muss von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft gemäß Paragraph 38 des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG) innerhalb von drei Tagen überprüft und bestätigt oder aufgehoben werden. Wenn ein Betretungs- und Annäherungsverbot seitens der Polizei gegen einen sogenannten Gefährder ausgesprochen wurde, darf dieser sich dem Wohnort des Gefährdeten und der Person selbst in einem Umkreis von 100 Metern nicht mehr nähern. Zusätzlich dazu muss der Gefährder binnen fünf Tagen ab der Anordnung eine Beratungsstelle für Gewaltprävention zur Vereinbarung einer Gewaltpräventionsberatung kontaktieren. Achtung: Das Betretungs- und Annäherungsverbot endet zwei Wochen nach der Anordnung – während dieser Zeit erfolgt entweder eine bei Gericht beantragte, einstweilige Verfügung oder das Verbot erlischt. Wie den Frauen im Bezirk geholfen wird, erklärt Güssings Bezirkshauptfrau Nicole Wild: „In Oberwart befindet sich das nächste Sozialhaus und auch das Gewaltschutzzentrum, das eine Anlaufstelle für von Gewalt betroffene Frauen ist. Außerdem gibt es in Oberwart, Güssing und Jennersdorf Frauenberatungsstellen, die betroffenen Frauen selbstverständlich auch zur Verfügung stehen.“
Sozialhaus Oberwart: 03352/32575
Gewaltschutzzentrum Oberwart: 03352/31420
Verein Frauen für Frauen Güssing: 03322/43001