Bezirk Güssing: Kein Frieden in der Nachbarschaft

Erstellt am 25. November 2021 | 05:06
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Gerichtssaal Symbolbild
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Foto: shutterstock.com/Salivanchuk Semen
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45-Jähriger soll mit Auto auf Radfahrer zugefahren sein. Anklage wegen Nötigung.

In einer Straße in einer Ortschaft im Südburgenland hängt der Haussegen schief: Die Nachbarn sind untereinander verfeindet. Der Streit führte die Gemeinschaft unlängst bis aufs Landesgericht in Eisenstadt.

Ein 28-jähriger Student, der in der Gasse wohnt, hatte einen 45-jährigen Mann angezeigt, weil dieser am 6. August mit dem Auto auf ihn zugefahren sei. Er habe sich mit einem Satz zur Seite in Sicherheit bringen müssen, so der Student, der damals mit seinem Fahrrad am Straßenrand vor der Zufahrt zum Anwesen seiner Eltern gestanden war. „Ich verstehe es nicht. Er hat mich schon mehrmals angezeigt“, sagte der 45-Jährige, von Beruf LKW-Fahrer, vor Gericht.

Auch mit dem Vater des mutmaßlichen Opfers gab es schon Streit: „Er hat seinen Schäferhund auf meine Kinder gehetzt“, berichtete der Angeklagte. Auch sei er angezeigt worden, weil er keine Maske trug. Eine weitere, in der Gasse lebende Familie, mit der er, so der Angeklagte, seit 25 Jahren befreundet sei, stehe gar mit der Familie des Studenten „im Krieg“.

„Da geht es um Efeu, der herüberwächst. Ich war beim Abschneiden dabei. Da wollte der Nachbar eine Besitzstörungsklage machen“, berichtete der LKW-Fahrer. Jedenfalls habe er am 6. August den Studenten nicht erschreckt. Vielleicht sei er in die Mitte der Straße gefahren. „Aber daraus kann man mir keinen Strick drehen!“, stand für den Angeklagten fest. Der als Zeuge befragte Student brachte eine weitere Episode ins Spiel. Der mit dem Angeklagten befreundete Nachbar habe seinen Vater, so der Student, einmal „niedergeschlagen“.

Und am 6. August sei der Angeklagte mit seinem Auto „direkt auf mich zugefahren“. Er sei „zurückgewichen“, der Angeklagte habe dann das Auto „zurückgerissen“. „Ich war komplett geschockt, dass er mich fast zusammengeführt hat“, sagte der Student. „Was verlangen Sie von ihm?“, fragte Richterin Karin Knöchl. „Zumindest eine Entschuldigung“, antwortete der Student.

„Sie können sich dem Verfahren nur mit einem finanziellen Betrag anschließen“, erklärte die Richterin. „500 Euro“, forderte der Student. Der LKW-Fahrer wurde vom Vorwurf der Nötigung freigesprochen. Sie gehe davon aus, so die Richterin, dass der Vorfall zum Anlass für weitere gegenseitige Beschuldigungen im Zuge des Nachbarschaftsstreit genommen wurde.