Hofer: Berufungen nicht mehr möglich

Erstellt am 03. Dezember 2014 | 06:52
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owz49cari-hofer-jennersdorf Grünes Licht für Bau. Der Wasserrechtsbescheid für den Neubau der Filiale ist rechtskräftig.
Foto: NOEN, Ganster
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Betriebsansiedelungen / Nach Einsprüchen ist der Wasserrechtsbescheid jetzt rechtskräftig. Bau- und Gewerbebescheid fehlen noch.
Wäre alles nach Plan verlaufen, hätten Oma und Opa schon beim neuen Hofer die Schoko-Nikoläuse für die Enkerl kaufen können. Ist es aber nicht, im Gegenteil.

Bedenken: Überflutung und Lichtkonzept

Anrainer haben zahlreiche Proteste gegen den Bau des Supermarktes in Jennersdorf eingehoben, weil durch den Bau der Hofer-Filiale höher gelegene Nachbargrundstücke überflutet werden könnten. Zudem sei das Lichtkonzept nicht gut abgestimmt.

Drei Monate nach der Bauverhandlung und zum Trotz aller Widerstände wurde nun von der Bezirksbehörde ein gültiger Wasserrechtsbescheid ausgestellt, der auch schon rechtskräftig ist.

Bau- und Gewerbebescheid noch vor Weihnachten

Einwände sind laut Bezirkshauptmann-Stellvertreter Harald Dunkl nicht mehr möglich. Bau- und Gewerbebescheid sind allerdings noch nicht rechtskräftig, sie werden aber noch vor Weihnachten erwartet. „Nach der monatelangen Verzögerung sind wir seitens der Gemeinde sehr froh, dass Bewegung in die Sache kommt und mit dem Bau wahrscheinlich im Frühjahr begonnen werden kann“, sagt Bürgermeister Willi Thomas.

Der Lebensmitteldiskounter Hofer hat im Herbst bereits angekündigt – sollte die Gemeinde die Proteste seitens der Bevölkerung nicht eindämmen – keinen neuen Standort im Bezirksvorort errichten zu wollen.

Die BVZ hatte berichtet:

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