Einbahn als Vorwahlkampf
Ob diese überhaupt durchgeführt werden kann, hängt derzeit aber von juristischen Spitzfindigkeiten ab. Sollte die Durchführung seitens der Gemeindeabteilung untersagt werden, hat die ÖVP schon den Gang zum Verwaltungsgerichtshof angekündigt. Einem weiteren, langjährigen Rechtsstreit in Güssing steht also nichts mehr im Wege.
Die Bevölkerung scheint in dieser Frage genau so gespalten wie die Parteien, die für 18. März anberaumte Bürgerversammlung sollte mehr Klarheit bringen. Spannend wird diese auch deshalb, weil es bis jetzt noch keine detaillierte Information der Bevölkerung gab – vor dem Beschluss im Gemeinderat fand nur eine Besprechung mit den Anrainern statt.
Ob dafür oder dagegen – das Thema polarisiert und wird, egal ob Volksabstimmung oder nicht, zur bestimmenden Causa im anstehenden Wahlkampf werden.