Misshandlungsprozess: Acht Jahre Haft für Mutter

Erstellt am 23. August 2013 | 13:55
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Gericht
Foto: NOEN, Erwin Wodicka
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Acht Jahre unbedingte Haft lautete am Freitagnachmittag im Landesgericht Eisenstadt das Urteil für die 23-jährige Mutter eines kleinen Mädchens, bei dem im September des Vorjahrs schwere Misshandlungen festgestellt worden waren.
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Ihr und dem 25-jährigen Vater hatte die Anklage fortgesetzte Gewaltausübung vorgeworfen. Bei dem Baby waren bei einer Untersuchung insgesamt 39 einzelne Knochenbrüche entdeckt worden. Der Vater des Kleinkinds wurde freigesprochen und enthaftet.

Die Vorsitzende des Schöffensenats, Birgit Falb, begründete das hohe Strafausmaß mit "generalpräventiver Wirkung". Die Angeklagte habe sich weiters auch von drei Vorstrafen nicht beeindrucken lassen, habe bei Aussagen gelogen, allen anderen etwas vorgemacht.

Indizien als Puzzlesteine zu Gesamtbild zusammengefügt

"Das Beweisverfahren hat für uns zweifelsfrei ergeben, dass die Mutter die Verletzungen zugefügt hat", so Falb. Besonders auffällig seien mehrere Ungereimtheiten zum Ablauf des Tatzeitpunktes gewesen.

Wie bereits zuvor Staatsanwalt Christian Petö betont hatte, gab es lediglich Indizien. Diese seien vom Schöffensenat als kleine Puzzlesteine zusammengesetzt worden und hätten ein Gesamtbild ergeben, erklärte die Richterin. Dieses Bild habe gezeigt, dass die Angeklagte die Täterin sei.

Das Urteil sei außerdem auf das Sachverständigen-Gutachten gestützt, das der 23-Jährigen eine emotionale instabile Persönlichkeitsstörung attestiert hatte. Es handle sich um einen eindeutigen Schuldspruch.

Mutter: Tränenreiche Verteidigung, gelassene Urteils-Hinnahme

Die Mutter, die bereits bei den ersten Prozesstagen Ende Juni und auch am Freitag äußerst tränenreich mehrere Versionen zum Verhältnis zum Vater, der Schlafsituation und andere unterschiedlichste Angaben abgegeben hatte, zeigte sich bei der Urteilsverkündung gelassen.

Sie wurde nicht nur wegen fortgesetzter Gewaltausübung, sondern auch wegen schwerem gewerbsmäßigen Betrug verurteilt. Die 23-Jährige gestand, die Mindestsicherung unrechtmäßig beantragt und bezogen zu haben.

Beim Vater habe man im Zweifel keine unterlassene Hilfeleistung angenommen. Staatsanwalt Petö meinte am Vormittag bei seinem Schlussplädoyer, dass "er sich zurückgelehnt und nichts getan hat". Falb begründete den Freispruch damit, dass es keine äußerlichen Verletzungen gegeben habe und dem 25-Jährigen daher dieser Vorwurf nicht zu machen sei. Auch ein Vorsatz habe nicht vorgelegen.

"Hatte andere Sachen im Kopf"

"Ich liebe meine Kinder von ganzem Herzen. Ich war eine schlechte Mutter, ich hatte andere Sachen im Kopf", sagte die verweinte Angeklagte, bevor sich der Schöffensenat zur Beratung zurückzog. Der Vater des misshandelten Kindes entschuldigte sich, "dass ich es vorher nicht gemerkt habe". Er finde es "unfassbar", was seiner Tochter passiert sei.

Die Angeklagte muss ihrem schwer misshandelten Kind 15.000 Euro Schmerzensgeld zahlen und für sämtliche damit in Zusammenhang stehenden weiteren gesundheitliche Schäden aufkommen. Sowohl das Mädchen als auch der etwas ältere Bruder sind bei Pflegeeltern untergebracht. Ob das Kind bleibende Schäden davontragen wird, war laut Gutachten zunächst nicht abschätzbar.

Dank sichtbarer Verletzung überlebt

Erst wegen eines stark angeschwollenen Ohres wurde das bereits seit Wochen andauernde Martyrium des Säuglings im September des Vorjahres bemerkt.

Laut der Privatbeteiligten-Vertreterin Romi Andrea Panner war dies das Glück des Babys. "Wenn es diese sichtbare Verletzung am Ohr nicht gehabt hätte, würde es wohl nicht mehr leben. Beide Eltern haben versagt."

Panner wurde auf den zivilrechtlichen Weg verwiesen. Die Mutter meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, Petö und Panner gaben keine Erklärung ab.
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