Neffentrick: „Mama! Hilf mir!“

Erstellt am 25. Juni 2014 | 10:51
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Foto: NOEN, Erwin Wodicka
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Zwei Männer, die sich im Gefängnis kennengelernt hatten, nahmen betagten Damen hohe Geldbeträge ab.
„Der falsche Neffe hat am Telefon geweint wia net g‘scheit, dass ich mich erbarmen soll!“, erinnerte sich eine 85-jährige Zeugin, der die Betrüger im Vorjahr 111.000 Euro herausgelockt hatten.

Die beiden Männer im Alter von 29 und 61 Jahren mussten sich am Montag dieser Woche am Landesgericht Eisenstadt wegen des Vorwurfs des gewerbsmäßigen schweren Betruges verantworten.

Güssingerin um 5.000 Euro erleichtert

Unter Anwendung des sogenannten „Neffen-Tricks“ hatten sie betagten, alleinstehenden Frauen mehr als 200.000 Euro herausgelockt.

Unter den Opfern war auch eine Frau aus Güssing, die im September 2013 5.000 Euro an den älteren der beiden Männer übergab. Zuvor hatte sich der Jüngere als Enkel ausgegeben, der für eine Operation 25.000 Euro benötige.

Die Vorgangsweise war immer dieselbe: Zuerst rief ein Mann an, der sich als Sohn, Enkel oder Neffe ausgab und vorgab, an einer peinlichen Krankheit zu leiden - die Rede war von „Spermaüberfunktion“ und „Sexsucht“. Danach meldete der „Arzt“, der das Geld abholen wollte.

Auf Freigang neue Straftaten begangen

Beide Straftäter sind massiv vorbestraft - der jüngere war zuvor bereits neunmal verurteilt worden, der ältere sogar 35-mal. Der 29-Jährige hatte die neuen Straftaten während seiner Freigänge aus der Haft begangen.

Etliche Opfer leben in Wien. Eine 84-jährige Frau berichtete: „Das Telefon hat geläutet: Mama! Mama! Hilf mir! Kannst du mir Geld borgen?“ Dem „Dr. Bauer“, der dann vorbeikam, habe sie 30.000 Euro gegeben. „Ich dachte, er ist ein ehrlicher Mensch“, so die Pensionistin.

Zu den acht Neffentrick-Fakten bekannten sich die Männer teilweise schuldig. Der Jüngere behauptete, er sei von seinem Komplizen erpresst worden und habe deshalb mitgewirkt.

Der 61-Jährige gab an, spielsüchtig zu sein. Ihm wurde zusätzlich zur Last gelegt, er habe bei der BH Oberwart die Mindestsicherung beantragt, obwohl er über ein Einkommen aus Flohmarktverkäufen verfügte. Mehr als 10.000 Euro soll er zu Unrecht bezogen haben.

Betrogen haben soll er auch eine Pfarre in Niederösterreich, deren Pastoralassistent ihm einmal 200 und einmal 1200 Euro aushändigte - Geld, das er sofort verspielte.

Sechs bzw. 7,5 Jahre Haft für die Angeklagten

Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Karin Lückl verurteilte den jüngeren Angeklagten zu sechs Jahren Haft (zusätzlich muss er 7,5 Monate aus einer früheren Haftstrafe absitzen), der Ältere muss für siebeneinhalb Jahre ins Gefängnis, wenn ein Sachverständiger zu dem Ergebnis kommt, dass er hafttauglich ist.

„Das Verwerflichste an allem ist, dass Sie die Hilflosigkeit dieser Frauen ausgenützt haben, die nur ihren Verwandten behilflich sein wollten“, hielt die Richterin den Angeklagten vor.

Diese nahmen das Urteil an, Staatsanwalt Heinz Prinke gab keine Erklärung ab - nicht rechtskräftig.

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