Pool-Besitzer zahlen mehr Kanalabgaben

Erstellt am 02. Juli 2014 | 09:48
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Foto: NOEN, Erwin Wodicka - wodicka@aon.at
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Neue Kanalverordnung bringt den Pool-Besitzern höhere Kosten ein. Gemeinden agieren unterschiedlich.

Für Pools mit einem Fassungsvermögen von mehr als zehn Kubikmetern sind wegen des neuen Kanalgesetzes höhere Kanalgebühren zu zahlen (die BVZ berichtete). Über die Sommermonate werden die meisten Gemeinden die betroffenen Haushalte erheben und dann, nach dem Beschluss der neuen Verordnung, die in den meisten Gemeinderäten im Herbst erfolgen wird, höhere Kanalgebühren vorschreiben.

Abgerechnet wird über den tatsächlichen Wasserverbrauch

In Oberwart werden die Haushalte mit Pools anhand der neuesten Luftbilder ermittelt. „Die meisten Swimmingpools sind der Verwaltung von den Bauanzeigen ohnehin bekannt“, heißt es aus der Stadtgemeinde. Die neue Verordnung wird in der ersten Gemeinderatssitzung nach den Sommermonaten beschlossen. Abgerechnet wird dann nach dem normalen Beitragssatz, ein Befüllen der Pools durch die Feuerwehr oder mittels Hydranten ist nicht mehr erlaubt.

Anders in Güssing, wo Pool-Befüllungen der Feuerwehr mit einer eigenen Wasseruhr registriert und die Kosten dann den Hausbesitzern vorgeschrieben werden. „Wir haben die Haushalte informiert, zusätzlich werden Gemeindebedienstete Runden drehen“, erklärt Amtsleiter Gustav Glatter.

Abgerechnet wird, so wie in den meisten Gemeinden, über den tatsächlichen Wasserverbrauch: „Das ist fair, alle werden gleich behandelt“, betont Glatter. In Neuhaus am Klausenbach werden nur die baubehördlich genehmigten Pools, nicht aber die mobilen in die Berechnungen mit einbezogen: „Wir sind gerade dabei, die Pools der einzelnen Haushalte zu erheben“, sagt Ortschef Helmut Sampt.

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