Neubergs Altbürgermeister Otto Nagl rebelliert

Otto Nagl platzt mittlerweile der sprichwörtliche Kragen, wie er selbst sagt. Er holt aus und schildert seine Situation: „Die kroatischen Pflegerinnen meiner Frau mussten Corona-Tests in Kroatien machen, um damals überhaupt über die Grenze zu kommen, und die habe ich ihnen vorfinanziert. Den Antrag auf Kostenersatz für die Tests habe ich bereits vor eineinhalb Jahren bei der Abteilung 6 (Soziales und Gesundheit) des Landes eingereicht; hier geht es um lächerliche 240 Euro Kostenersatz. Und nun? Die Politiker beschließen rückwirkend einfach irgendwas und von mir verlangen sie jetzt schon zum dritten Mal die gleichen Unterlagen!“, erklärt er und wendet sich direkt an die Zuständigen der Landesregierung, die „ohnehin wissen, wer gemeint ist“. Nagl war nach eigener Aussage selbst 45 Jahre lang in der Regierung angestellt; die Pflegerinnen trifft seiner Meinung nach keine Schuld.
„Nervlich fertig machende, politische Vorgehensweise“
Ein Brief des selbsternannten Rebells aus Neuberg soll dem Ärger Luft machen. Hier ein Auszug daraus: „Nachdem vorerst die Förderung der Corona-Testungen für einige Monate beschränkt wurde, hat man diese nachträglich um ein Jahr ‚rückwärts‘ verlängert. Da die bisherigen Anträge schon fast erledigt waren, hieß das Kommando ‚vorwärts zurück‘ und eine erneute Berechnung für die Tests wurde erforderlich. So eine politische Vorgangsweise muss Sie nervlich fertig machen. Uns macht es fertig, dass wir das Geld vorfinanzieren mussten und sich die Auszahlung in immer weitere Ferne verschiebt. Ich selbst war 25 Jahre lang Bürgermeister von Neuberg. Bei so einer politischen Vorgangsweise hätte mich der Wähler mit einem nassen Fetzen vertrieben.“
Aus der zuständigen Abteilung heißt es auf BVZ-Anfrage, dass man in Kontakt mit Nagl sei: „Bei den betreffenden Anträgen haben etliche Unterlagen gefehlt. Im Gespräch konnten etwaige Unklarheiten beseitigt werden. Alle Anträge bis auf jene auf Auszahlung von vier Testungen wurden von Herrn Nagl zurückgezogen. Diese vier Anträge wurden positiv beurteilt und bereits zur Auszahlung angewiesen“, heißt es aus der Abteilung.
Anträge müssen vollständig eingebracht werden. Das Land fungiert nur als Durchlaufstelle, die Kostenrückerstattung wird über den Bund abgewickelt.