Uhudler ist gerettet

„Unermüdlich für Lösung eingesetzt“
„Von vielen Seiten wurde die Forderung nach dem Schutz des Uhudlers an mich herangetragen. Ich habe mich daher in zahlreichen Gesprächs- und Besprechungsterminen unermüdlich für eine Lösung der derzeitigen Uhudlerproblematik eingesetzt. Nun ist es uns gelungen, den Anbau des Uhudlers nachhaltig zu sichern und den Uhudler mit einer geschützten Herkunftsangabe auszuzeichnen“, erklärt Liegenfeld.Am Mittwoch wurde die Lösung durch Bundesminister Andrä Rupprechter, Burgenlands Weinbaupräsidenten Landesrat Andreas Liegenfeld und Österreichs Weinbaupräsidenten Johannes Schmuckenschlager vorgestellt.

Im wesentlichen schaut die Lösung so aus, dass der Uhudler künftig als Obstwein verkauft wird, das soll auch am Etikett vermerkt sein. Obstweine sind nämlich vom EU verordneten Anbauverbot nicht betroffen. Schon am Donnerstag soll diese Lösung im Nationalrat eingebracht werden und im kommenden Herbst umgesetzt werden.
Für die Winzer soll alles bleiben wie gewohnt, auch das Erscheinungsbild des Uhudlers wird sich nicht verändern. Der nächste Schritt ist dann, den Uhudler mit einer Herkunftsbezeichnung klar zu definieren. Die SPÖ hingegen will den Uhudler gleich zum "immateriellen Weltkulturerbe" machen, der Antrag an die UNESCO soll laut Kulturlandesrat Helmut Bieler bei der nächsten Beiratssitzung im Herbst eingebracht werden.
Gesetzliche Änderung noch notwendig
Auch wenn der Uhudler als gerettet gilt, bedarf es in weiterer Folge einer gesetzlichen Änderung, um ihn aus der Illegalität zu führen, da er ab 2020 vor einem Produktionsverbot steht.Auch patentrechtlich soll der Uhudler geschützt werden, um den Anbau und auch den Namen auf das Südburgenland zu beschränken.

Mit den Anzeigen wegen illegaler Auspflanzungen und den sich daraus ergebenden Rodungsbescheiden befasst sich derzeit das Landesverwaltungsgericht.
„Die nächste Verhandlung ist Mitte Juni, bis dahin haben die Bescheide aufschiebende Wirkung“, erklärt Josef Pfeiffer, Obmann-Stellvertreter des Vereins Freunde des Uhudlers. Wie sich die erwartete Gesetzesänderung auf die Verfahren auswirkt, ist noch unklar. „Den Uhudler wird es weiterhin geben, das war das wichtigste Ziel, das haben wir erreicht“, freut sich Pfeiffer.