Ungültige Eheschließungen: 100 Ehepaare betroffen

Im April des Vorjahres erhielten einige frisch vermählte Brautpaare im Südburgenland die Information, dass ihre Ehen „nichtig“ sind (
BVZ.at hatte berichtet, siehe hier
und unten).
Der Grund dafür war, dass ihr Standesbeamter die Trauungen an Orten durchführte, wo er nicht zuständig war. Zudem soll der ehemalige Amtsleiter einer Gemeinde im Südburgenland höhere Gebühren kassiert haben, als gesetzlich vorgesehen ist.
Für die Brautpaare wurde schlussendlich eine Lösung gefunden, jetzt liegt auch die Anklage der Staatsanwaltschaft vor: Sie lautet auf „Verdacht des Amtsmissbrauchs, der Bestechlichkeit und der Vorteilsannahme“, erklärt Staatsanwalt Roland Koch.
Einen Termin für die erste Verhandlung gibt es noch nicht, der Fall wird am Landesgericht Eisenstadt bearbeitet.
Rund 100 Ehepaare sind davon betroffen
Insgesamt geht es in der Causa um rund 100 Eheschließungen, die der Standesbeamte im Lauf der vergangenen Jahre durchgeführt hat. Betroffene Ehepaare können aber beruhigt sein, ihre Ehen sind weiter gültig.Problematisch könnte es nur für Paare werden, die im Ausland, also etwa in Ungarn, getraut wurden. „In diesen Fällen ist voraussichtlich davon auszugehen, dass es zu keiner rechtsgültigen Eheschließung gekommen ist. Eine ‚Heilung‘ des Zustandes ist deshalb nicht denkbar“, heißt es dazu von der Gemeindeabteilung.
Der ehemalige Amtsleiter wollte vorerst noch keine Stellungnahme zur bevorstehenden Verhandlung abgeben. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.