Toter nach Rauferei in Schattendorf: Gutachten entlastet Verdächtige

Erstellt am 09. Februar 2023 | 13:46
Lesezeit: 3 Min
42-Jähriger starb an Hirnblutung
42-Jähriger starb an Hirnblutung
Foto: APA
Am Donnerstag, 9. Februar, informierte die Staatsanwaltschaft Eisenstadt die BVZ über das Ergebnis des gerichtsmedizinischen Gutachtens, das nach dem Tod eines 42-jährigen Schattendorfers in Auftrag gegeben worden war.Todesursache: Aneurysma geplatzt.
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Der Familienvater war in der Nacht auf Sonntag, 18. Dezember 2022, vor dem Restaurant Sonnenhof attackiert worden. Mit lebensgefährlichen Verletzungen wurde der Mann ins Spital eingeliefert. Drei Tage später wurde bekanntgegeben, dass der Mann verstorben war.

Die Staatsanwaltschaft ordnete daraufhin eine Obduktion an.

Deren Ergebnis liegt nun vor. „Die Gerichtsmedizinerin stellte als Todesursache eine Gehirnblutung infolge eines geplatzten Aneurysmas fest“, gab Petra Bauer, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Eisenstadt, bekannt.

Die Sachverständige könne aus medizinischer Sicht nicht mit der strafrechtlich erforderlichen Sicherheit feststellen, dass das Platzen des Aneurysmas durch einen Schlag verursacht wurde, führte die Staatsanwältin weiter aus.

Festgestellt wurde, dass ein Aneurysma auch spontan oder aufgrund einer Aufregung platzen kann.

Einen Tag nach der Tat war ein 18-jähriger Syrer mit Wohnsitz im Bezirk Neunkirchen verhaftet worden, einen Tag nach dem Ableben des Opfers ein weiterer Tatverdächtiger, ein 16-jähriger Burgenländer.

Gegen beide wird nun weiterhin wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung ermittelt, jedoch fällt nun das schwerwiegende Faktum der Todesfolge weg.

Sowohl der 16-Jährige als auch der 18-Jährige stehen im dringenden Verdacht, den 42-Jährigen attackiert zu haben.

Dem 18-Jährigen wird weiters vorgeworfen, einem zweiten Mann einen Nasenbeinbruch zugefügt zu haben.

Die Tatverdächtigen waren Ende Jänner aus der Untersuchungshaft entlassen worden.

Staatsanwältin Petra Bauer gab am Donnerstag außerdem bekannt, dass der in der Nähe des Tatorts aufgefundene Schlagring dem 16-jährigen Verdächtigen zugeordnet werden konnte. Jedoch wurden bislang keine Hinweise darauf gefunden, dass mit diesem Schlagring tatsächlich zugeschlagen wurde. Insbesondere konnte die gerichtsmedizinische Sachverständige bei ihren Untersuchungen des Verstorbenen keine Hinweise auf einen erlittenen heftigen Schlag mit einem Schlagring feststellen.

Der 16-Jährige bestreite, so die Staatsanwältin, weiterhin jede Beteiligung an den Tathandlungen.

Die Staatsanwaltschaft wartet jetzt auf den Abschlussbericht der Kriminalpolizei, dann wird über die Anklage entschieden.

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