Vorsicht vor Anrainerparkplätzen am 8. Dezember in Wien

Ausnahmen sind Bahnhofs- und Spitalsbereiche, in diesen Bereichen gelten auch am 8. Dezember die jeweils beschilderten Parkregelungen, erinnern die ÖAMTC-Expert:innen.
Achtung Anrainerparkplätze
In den Bezirken 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8, 9, 12, 15 und 20 gibt es laut ÖAMTC zusätzlich zu den Kurzparkzonen Anrainerparkplätze. Diese dürfen nur von Anrainern mit entsprechendem Parkpickerl sowie von Behinderten mit Ausweis benützt werden. Also auch nicht von Motorrädern und Mopeds! Strafe im Normalfall 36 Euro.
ÖAMTC-Tipp: Sollten Sie einen Parkplatz in einem der genannten Bezirke gefunden haben, bitte vergewissern Sie sich unbedingt, ob es nicht ein Anrainerparkplatz ist. Generell gilt: Jede noch so teure Parkgarage ist günstiger als jede Abschleppung.