Weniger Alimente: Vater angeklagt

Erstellt am 30. Jänner 2023 | 05:51
Lesezeit: 3 Min
Gericht
Foto: NOEN, Erwin Wodicka
Ehemals erfolgreicher Unternehmer aus dem Bezirk Jennersdorf ist jetzt berufsunfähig und schützte seinen Besitz vor Zugriff.
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Nur mehr 200 statt 550 Euro monatlich erhielt die Tochter des 54-jährigen, ehemals erfolgreichen Unternehmers, seit März 2022 ausbezahlt.

Die Eltern leben getrennt, der Unterhalt, den der Vater für die gemeinsame Tochter zahlen sollte, wurde 2020 mit 550 Euro monatlich festgesetzt.

Der Vater der Minderjährigen verkaufte dann sein Haus im Bezirk Jennersdorf und investierte den Erlös in eine andere Liegenschaft im Bezirk Neusiedl.

Auf Drängen seiner Eltern räumte der 54-Jährige diesen für die neu erworbene Liegenschaft im Jänner 2022 ein Belastungs- und Veräußerungsverbot ein.

Das hatte zur Folge, dass die Liegenschaft nicht mehr gepfändet werden kann, um ausstehende Unterhaltszahlungen einzutreiben.

Dem Vater wurde daraufhin betrügerische Krida vorgeworfen.

„Seit 2019 wurden 28.700 Euro Unterhalt bezahlt“, hielt der Verteidiger des Angeklagten den Vorwürfen entgegen. Inklusive angelegter „Depots“ seien es sogar 42.000 Euro.

„Jetzt zu sagen, weil er nur 200 Euro monatlich zahlte, er habe etwas falsch gemacht, kann ich nicht verstehen“, erklärte der Anwalt.

Aus psychischen Gründen sei sein Mandant nicht mehr in der Lage, einer Tätigkeit nachzugehen. Deshalb habe der 54-Jährige eine Erwerbsunfähigkeitspension einklagen müssen.

Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig.

Er habe keine Schulden, weder bei Geldinstituten noch bei seinen Eltern. Mit einer Bank, bei der er noch 2019 fast zwei Millionen Euro Schulden hatte, habe er sich verglichen.

„Für mich entsteht der Eindruck, dass man das Belastungs- und Veräußerungsverbot machte, um den Zugriff auf die Liegenschaft zu verhindern“, hielt Richterin Karin Knöchl dem Angeklagten vor.

Und die Anwältin der Mutter führte aus, dass der Angeklagte mit dem Belastungs- und Veräußerungsverbot die Möglichkeit einer Androhung von Pfändung, Zwangsversteigerung und Exekution ins Leere laufen ließ.

„Meine Eltern sagten, irgendwann geht es nicht mehr“, sagte der Ex-Unternehmer, der von seinen Eltern immer noch finanzielle Unterstützung erhält. „Was blieb mir anderes übrig? Sonst werde ich gepfändet“, sagte der Angeklagte.

Vater wollte Pfändung seines Besitzes verhindern

„Das wollten Sie verhindern?“, hakte die Richterin nach. „Ja“, gab der Angeklagte zu.

Aus juristischen Gründen wurde der 54-Jährige von den gegen ihn erhobenen Vorwürfen freigesprochen: Um wegen betrügerischer Krida verurteilt zu werden, müsste er Schulden bei mehreren Gläubigern haben.

„Das Verfahren ergab, dass er Schulden bezüglich seiner Tochter hatte. Ich konnte keinen weiteren Gläubiger finden. Somit fehlt es an einem Tatbestandsmerkmal“, erläuterte die Richterin.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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