„Zufriedenes Ergebnis“: Wasserverband wurde geprüft

Die Gründe der Prüfung des Wasserverbandes Unteres Lafnitztal durch den Bundesrechnungshof waren vor einem Jahr für Obmann Franz Kazinota schleierhaft. Auch heute sieht der Obmann noch keinen Grund, sondern „eine politisch motivierte Aktion“ dahinter. Zur Erinnerung: Tobajs Bürgermeister Helmut Kopeszki (VP) hat vor mehr als drei Jahren in seiner Aufgabe als Prüfungsobmann des Wasserverbandes, die Gemeindeabteilung des Landes um „Hilfe gebeten“, da er die Kreditaufnahme des Verbandes für die Schuldentilgung der Marktgemeinde Rudersdorf als undurchsichtig beurteilt habe.
Kazinota verwies damals auf einen einstimmigen Beschluss der Mitgliedsgemeinden und darauf, dass man als als Verband nicht der Gemeindeordnung, sondern dem Wasserrecht, unterliege.
Wirtschaftlich stabil, aber keine Rücklagen
Der Abschlussbericht des Bundesrechnungshofs liegt mittlerweile vor und stellt dem Wasserverband und seinen Anlagen ein gutes Zeugnis aus, auch wenn eine Strukturreform gefordert wird. Empfohlen wird ein Beschluss der Geschäftsordnung. Die wirtschaftliche Lage beurteilte man als stabil. Entgegen den Vorgaben des Wasserrechtsgesetzes 1959 und der Verbandssatzung habe der Verband aber keine Rücklagen gebildet, heißt es im Bericht.
In der Kritik stand der Verband für die Finanzierung von Bauvorhaben in der Zeit von 2016 bis 2020 mittels Kontokorrentkredite. Dies habe zu vergleichsweise hohen Zinszahlungen geführt - der RH sprach von „vermeidbaren Zinszahlungen von zumindest 100.000 Euro“.
Kritisch sah der Rechnungshof auch die Aufnahme eines Darlehens durch den Verband, um eine offene Forderung an eine Mitgliedsgemeinde in Höhe von 475.000 Euro zu decken, da die Gemeinde (Anm. Rudersdorf) selbst Darlehen nur im Rahmen des außerordentlichen Voranschlags zur Bestreitung eines außerordentlichen Bedarfs hätte aufnehmen dürfen.
Geschäftsordnung empfohlen
Empfohlen wurde daher, umgehend eine Geschäftsordnung zu beschließen, die unter anderem die Grundsätze, Aufgaben und Zuständigkeiten der Geschäftsführung, die Geheimhaltungspflichten und die Betriebsführung regelt. Was die geplante Strukturreform betrifft, empfiehlt der RH eine schrittweise Vorgangsweise. Mit jenen Gemeinden, die bereit sind, Wasserversorgungsaufgaben zu übertragen, sollten individuelle Vereinbarungen abgeschlossen und die vom Verband erbrachten Leistungen nach Aufwand abgerechnet werden. Für Obmann Franz Kazinota ein „zufriedenes Ergebnis“, auch wenn die Wahrnehmung des Rechnungshofs in manchen Punkten eine andere war.
„Es geht hier nicht um Kritik, sondern um Verständnisfragen, die man unterschiedlich auslegt“, so Kazinota. Jenem Vorschlag mit der Strukturreform gebe er recht. „Ein Punkt, den wir umsetzen wollen, der bislang aber an den Gemeinden gescheitert ist“, so Kazinota.
Die FPÖ hingegen sieht „offenbarte und vermeidbare Mängel, die zu einer unnötigen Mehrbelastung der Haushalte in Zeiten der massiven Teuerung führten“, so sich Bezirksobmann Rudolf Smolej, der auch keine weiteren Erhöhungen der Gebühren vom Verband fordert. Ein Wunsch, der voraussichtlich nicht in Erfüllung gehen wird, kündigt Obmann Kazinota an, auch „wenn wir die Mitgliederversammlung Mitte des Monats abwarten müssen und erst dann informieren werden.“