Sorge um Standort der Bezirkshauptmannschaft

In der nächsten Landtagssitzung (nach Redaktionsschluss) soll auch eine Novellierung des Bezirkshauptmannschaftsgesetzes beschlossen werden. Damit sollen Schwerpunktbezirkshauptmannschaften geschaffen werden.
Konkret geht es dabei um die Abwicklung von Verfahren, die einerseits nicht allzu oft vorkommen und andererseits ein besonderes Ausmaß von Sachverstand voraussetzen, beispielsweise die Bewilligungen von Schottergruben oder Apotheken. So etwas käme selten vor und werde daher dann in den dafür spezialisierten Bezirkshauptmannschaften – Neusiedl am See für den Norden und Oberwart für den Süden – bearbeitet.
Standortgarantie für Jennersdorf
Bereits im Vorfeld sorgt die Novellierung des Bezirkshauptmannschaftsgesetzes für Verunsicherung. ÖVP-Landtagsabgeordneter Bernhard Hirczy befürchtete beispielsweise im Vorfeld der Sitzung, dass die Novellierung des Bezirkshauptmannschaftsgesetzes für die Behörde in Jennersdorf einen schlechteren Status nach sich ziehen wird. „Da der Schwerpunkt — Anlagenrecht —
für Jennersdorf mit dem für Güssing gekoppelt sein wird, liegt die Befürchtung nahe, dass der Standort in Jennersdorf jener ist, der am leichtesten eingespart werden könnte“, befürchtet Hirczy.
SPÖ-Landesrätin Astrid Eisenkopf ließ im Vorfeld der Landtagssitzung anklingen, dass auch in Zukunft alle Bezirkshauptmannschaften erhalten bleiben. Immerhin wurde erst im Vorjahr die bauliche Sanierung der Bezirkshauptmannschaft Jennersdorf abgeschlossen. Über zwei Jahre lang wurde in mehreren Etappen an der Erneuerung des 44 Jahre alten Gebäudes gearbeitet. Investiert wurden 3,4 Millionen Euro.