Südburgenländischer Pfleger missbrauchte dementen Patienten in Berlin

Die Straftat hat vor mehr als sieben Jahren in Berlin stattgefunden, dafür verantworten musste sich der 40-jährige Angeklagte aus dem Bezirk Jennersdorf am Landesgericht Eisenstadt, weil sich der Verdächtige in Deutschland der Strafverfolgung durch Flucht entzogen hatte.
„Weil er österreichischer Staatsbürger und die Tat auch bei uns strafbar ist, wird der Fall jetzt hier verhandelt“, erklärte Staatsanwalt Christian Petö.
Als Krankenpfleger Übergriff begangen und sich dabei gefilmt
Der Angeklagte hatte sich 2015 zum Krankenpfleger ausbilden lassen und in Berlin in einem Kranken- und Altenpflegeheim gearbeitet. Im November 2015 vollzog er an einem Patienten zweimal den Oralverkehr und filmte sich dabei.
Die Videoaufnahmen dieser sexuellen Missbrauchsfälle entdeckte die Gattin des Angeklagten auf dessen Laptop, nachdem ihr Mann von zuhause ausgezogen war. Sie erstattete Anzeige.
2016 wurde die Ehe geschieden, bis 2022 hielt sich der Angeklagte noch in Deutschland auf, seither lebt er im Bezirk Jennersdorf.
Homosexualität zunächst nicht akzeptiert
„Mit 19 Jahren habe ich mich als homosexuell geoutet“, sagte der Angeklagte. Dennoch habe er ein „heteronormatives Leben“ führen wollen, aber das habe nicht so funktioniert, wie er es sich vorstellte.
Er habe den Wunsch nach einer Familie gehabt und bekam mit seiner Frau auch ein Kind. Gleichzeitig blieb die Homosexualität ein Thema und er habe im Chatprogramm Telegram Kontakt zu anderen Männern aufgenommen.
Mit einem Mann habe er eine „Fernbeziehung“ gepflegt. „Ich erzählte ihm, was ich beruflich mache“, berichtete der Angeklagte.
„Auftrag“ kam von Chatpartner auf Telegram
Der Chatpartner habe ihm dann den „Auftrag“ erteilt, die sexuellen Übergriffe zu vollziehen und diese Tathandlungen zu filmen. „Ich machte das, um Anerkennung und Zuwendung zu bekommen“, gab der Angeklagte zu. Zweimal habe er an einem Tag im November 2015 an einem an Demenz leidenden Mann sexuelle Handlungen durchgeführt und dies gefilmt.
Er habe dem Kontaktmann die Videos zugeschickt, dieser habe danach „mehr und mehr“ gefordert. „Ich wollte das nicht mehr und stieg aus der Telegramgruppe aus“, sagte der Angeklagte. Die strafrechtliche Konsequenz seiner Handlungen sei ihm damals nicht bekannt gewesen.
Das an Demenz leidende Opfer soll den Übergriff nicht bewusst mitbekommen haben. Der Patient ist zwischenzeitlich verstorben.
Der 40-Jährige wurde schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt, davon zwölf Monate bedingt. Eine begonnene Psychotherapie muss er fortsetzen.