Antwort auf Petition

„Wesentlicher Schritt für Rechtsicherheit des Projektes erzielt“
„Zum Ausbau der S7 darf festgehalten werden, dass seitens des Ministeriums sämtliche Aktivitäten gesetzt werden, um eine ehestmögliche Erlassung des UVP-Bescheids sicherzustellen. Mit dem Inkrafttreten der Bundesstraßen-Lärm-Immissionsverordnung konnte ein wesentlicher Schritt in Richtung Rechtsicherheit des Projektes erzielt werden“, erklärt Landtagsabgeordneter Ewald Schnecker.Derzeit wird das Projekt auf Einhaltung der Bestimmungen dieser Verordnung überprüft und das Ergebnis wird zur Kenntnis gebracht werden.
Mittelfristig kein Ausbau auf Hochgeschwindigkeitsniveau
Seitens der ASFINAG sind die Vorbereitungen der Bauausschreibungen weitgehend abgeschlossen. Zudem werden die vor Baubeginn zu realisierenden Naturschutzmaßnahmen ebenfalls nach Möglichkeit der vorliegenden Bescheide umgesetzt.Ein Baubeginn der S7 im Abschnitt West ist für 2015 geplant. Weit länger dauern wird hingegen noch der Bahnausbau beziehungsweise die Elektrifizierung der Strecke ab Jennersdorf.
„Die grundsätzliche Strategie zum Ausbau des österreichischen Schienennetzes ist im Zielnetz 2025+ festgelegt, welches zwischen ÖBB, Verkehrsministerium und Finanzministerium abgestimmt ist. Ein Ausbau auf Hochgeschwindigkeitsniveau ist jedoch aufgrund des Charakters als Nahverkehrsverbindung mittelfristig nicht angedacht“, heißt es vom Ministerium.