Wildschäden: Jäger auf den Barrikaden

Ausgehend von den Bezirksjägermeistern aus Jennersdorf und Oberpullendorf wurde bereits im Vorjahr ein verfassungsrechtliches Gutachten in Auftrag gegeben. Unterlegt mit den Erkenntnissen dieses Gutachtens wurde nun eine Petition entwickelt, in der die Novellierung des burgenländischen Jagdgesetzes im Hinblick auf die Haftung der Wildschäden gefordert wird.
Jäger aus Jennersdorf unterstützen Petition
Unterstützt wird diese Petition allerdings nur von der Jägerschaft aus Jennersdorf und Oberpullendorf. In Oberwart gibt man sich gegenüber der Petition eher zurückhaltend, kann sich aber eine Unterstützung vorstellen.
„Vorher wollen wir allerdings juristischen Beistand holen“, sagt Oberwarts Bezirksjägermeister Klaus Gmeiner aus Rechnitz.
„Jeder, der eine Jagd pachtet, muss sich dessen bewusst sein, für Wildschäden aufkommen zu müssen.“
Kurt Kamza, Bezirksjägermeister aus Güssing
Eine ganz andere Linie verfolgt der Bezirksjägermeister aus Güssing, Kurt Kamza, dessen Revier am schlimmsten von Wildschäden betroffen war. „Es gibt eine klare Linie, nämlich, dass ein Revierbesitzer haftet“, sagt Kamza bestimmt.
Ob seine Meinung, mit der seiner Jägerschaft übereinstimmt, ist Kamza egal. „Jeder, der eine Jagd pachtet, muss sich dessen bewusst sein, für Wildschäden aufkommen zu müssen. Wenn er sich das nicht leisten will, darf er kein Revier pachten“, sagt der Güssinger Bezirksjägermeister.
Jüngste Causa: Kukmirn gegen Gamischdorf
Trotzdem muss er zugeben, dass es sehr wohl Unruhe Unter den Jägern gibt. Jüngster Fall in der Causa Wildschaden und Haftungsübernahme, ist ein Streit zwischen einem Kukmirner Gemüsebauern und einem Revierbesitzer aus Gamischdorf.
Der Gemüsebauer fordert vom Revierbesitzer 42.000 Euro Schadenersatz, weil seine Felder von Wildtieren zerstört worden sind. Weil der Kläger allerdings beim außergerichtlichen Schlichtungsversuch nicht aufgetaucht ist, hat der Geklagte die vom Gericht zugestellte Klage beeinsprucht. „Wie der Fall ausgehen wird, ist derzeit noch nicht sicher. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen“, erklärt Kamza.
Jennersdorfs Bezirksjägermeister Reinhard Knaus hofft auf eine baldige Gesetzesänderung, auch zum Wohle seiner Jägerschaft. „Die alleinige Haftung des Jagdausübungsberechtigten für Schäden, deren Ursachen und Umfang er nicht beherrschen kann und noch dazu die Haftung in unlimitierter Höhe ist gleichheitswidrig und unverhältnismäßig“, sagt Knaus. Parallel zur Petition der Jäger führt auch der Landesjagdverband Verhandlungen mit Landesrat Andreas Liegenfeld. Entscheiden muss letztendlich aber der Landtag.