18-Jähriger angeklagt: Jugendliche in Toilette vergewaltigt?

Am 30. Dezember 2022 hatte ein 18-jähriger Schüler aus dem Bezirk Mattersburg mit zwei Freunden und einer Freundin ein bei Jugendlichen beliebtes Lokal in der Wiener Neustädter Herrengasse besucht.
Ebenfalls anwesend war eine 17-Jährige mit ihren Freundinnen.
Der Schüler soll die Jugendliche auf ein Getränk eingeladen und ihr dann gegen 1 Uhr nachts auf die Toilette gefolgt sein. In einer WC-Kabine soll er sie in einer Weise körperlich berührt haben, die dem Tatbestand der Vergewaltigung entspricht.
Polizei wurde gerufen
Danach soll sich das Mädchen einem Ehepaar anvertraut haben. Die Polizei wurde geholt.
Der 18-Jährige soll inzwischen in einem anderen Lokal gewesen sein, um sich ein Kondom zu organisieren. Als er zurückkam, wurde er von den Securitys angesprochen und aufgefordert, auf die bereits alarmierte Polizei zu warten.
„Ich habe an diesem Abend Wodka-Mischungen getrunken“, sagte der Angeklagte zu seiner Alkoholisierung aus. Er sei an der Bar gestanden, die Jugendliche, die er zuvor nicht gekannt habe, habe ihn „angetanzt“.
Berührungen an der Bar
Er habe ihr einen Drink spendiert, es sei zu Berührungen gekommen, wobei die Initiative von beiden ausgegangen sei, so der 18-Jährige.
„Wir fingen vor der Bar zu schmusen an“, sagte der Angeklagte. Dann habe sie ihn gefragt, ob er mit ihr aufs Klo gehen würde. „Ich war einverstanden damit“, fügte er hinzu.
In der WC-Kabine sei es zu sexuellen Handlungen gekommen, dann habe sie gefragt, ob er ein Kondom dabei habe, so der 18-Jährige.
„Da ich keines mithatte, sagten wir, okay, wir lassen es. Da war es dann erledigt, wir gingen aus der Kabine raus“, schilderte er den weiteren Verlauf.
Jugendliche sagte, sie sei bedrängt worden
Richterin Gabriele Nemeskeri verwies darauf, dass die 17-Jährige nach dem Verlassen der Toilette offenbar geweint und erzählt hatte, dass sie von dem 18-Jährigen bedrängt wurde.
„Das einzige, was ich mir vorstellen könnte, ist, dass sie zornig war, dass nicht mehr war“, meinte der Angeklagte.
Diskrepanzen zwischen den Aussagen
Die Staatsanwältin machte den Angeklagten auf Aussagen der Freundinnen des mutmaßlichen Opfers aufmerksam. Die jungen Frauen hatten berichtet, dass sie beobachten konnten, wie die 17-Jährige an der Bar versuchte, den Berührungen des 18-Jährigen auszuweichen.
„Das stimmt nicht“, antwortete der Angeklagte. Er begründete die Aussagen der Zeuginnen damit, dass sie ihrer Freundin helfen wollten.
Die Staatsanwältin verwies weiters auf Aussagen eines Freundes des Angeklagten. Dieser schilderte die Situation nach dem Verlassen des WCs anders als er.
„Vielleicht hat er sich falsch ausgedrückt“, meinte der Angeklagte dazu.
Die auf Video aufgenommene Befragung des mutmaßlichen Opfers wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit vorgespielt. Der Prozess wurde vertagt, weil weitere Zeugen beantragt wurden.