Gattin zog Aussage zurück: Freispruch

Erstellt am 08. Oktober 2022 | 04:17
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Gericht Symbolbild
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Foto: Shutterstock.com, Salivanchuk Semen
Vor Gericht wollte die Frau nicht mehr gegen ihren Mann aussagen. Richterin: „Die Armen sind die Kinder!“
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Von 2015 bis Mai 2022 soll ein Mann im Wohnhaus der Familie in Bezirk Mattersburg gegenüber seiner Frau und seinen Kindern fortgesetzt Gewalt ausgeübt haben.

Die belastenden Aussagen seiner Frau brachten den Mann, der im Kosovo geboren ist, vor Gericht.

Es war eine arrangierte Ehe.

Im Mai 2022 stand die Trennung im Raum. Diese hätte, so die Schilderungen des Mannes, durch seinen Schwiegervater genehmigt werden müssen, weil dieser die Eheleute zusammengebracht hatte.

„Ich sagte meiner Frau, sie soll mit den Kindern in Kosovo warten“, berichtete der 43-jährige Angeklagte vor Gericht. „Weshalb wollten Sie Ihre Frau mit den Kindern im Kosovo haben?“, fragte Richterin Karin Knöchl.

„Ich habe es mit ihrem Vater so ausgemacht“, antwortete der Angeklagte.

„Egal, was Sie oder der Vater der Frau entscheiden – in Österreich entscheidet die Frau selbst, wo sie sich aufhalten will!“, ermahnte die Richterin den Angeklagten.

Dieser soll seine Frau immer wieder an den Haaren gezogen und geschlagen haben. Die Kinder sollen mit Kabeln oder Gürteln geschlagen worden sein.

Angeklagter bestritt, gewalttätig gewesen zu sein

„Nein“, wies der Angeklagte diese Vorwürfe zurück.

Jetzt lebe seine Frau wieder mit ihm zusammen. „Es hat sich beruhigt.“

Die 30-jährige Ehefrau, Mutter der beiden Kinder des Angeklagten, wurde in den Gerichtssaal gerufen. Sie machte von ihrem Recht Gebrauch, sich als Ehefrau des Angeklagten der Aussage zu entschlagen.

Die Richterin wies sie darauf hin, dass sie verpflichtet sei, ihre Kinder vor Übergriffen des Vaters zu schützen.

Richterin ermahnte Frau:

„Gesetze sind ganz streng“

„Wenn Sie das in Zukunft nicht tun, machen Sie sich genauso strafbar!“, erklärte sie. „Da sind die Gesetze in Österreich ganz streng.“

Weil sich die einzige mutmaßliche Tatzeugin der Aussage entschlagen hatte, wurde der Angeklagte vom Vorwurf der fortgesetzten Gewaltausübung und Körperverletzung freigesprochen.

„Die Frau ist erwachsen, sie kann mit sich machen lassen, was sie will. Die Armen sind die Kinder“, sagte abschließend die Richterin.

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