Burgenländer stahl Tierärzten Medikamente: Teilbedingte Haft

Erstellt am 19. April 2022 | 11:12
Lesezeit: 2 Min
Dieser Artikel ist älter als ein Jahr
Medikamente bescheren Herstellern oft Millionenumsätze
Symbolbild
Foto: APA (Symbolbild)
Werbung
Ein 28-jähriger Burgenländer ist am Dienstag am Landesgericht Eisenstadt zu einer teilbedingten Haft von neun Monaten verurteilt worden, weil er bei zwei Tierärzten eingebrochen und Medikamente gestohlen haben soll.

Der Mann war geständig. Er habe ein Suchtproblem und vor allem Narkose- und Betäubungsmittel für den Eigengebrauch mitgenommen, sagte er vor Gericht. Zwei Monate seiner Haftstrafe muss er absitzen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Von Oktober 2021 bis zu seiner Festnahme am 5. März soll der 28-Jährige laut Anklage zweimal in die Tierambulanz Mattersburg und einmal in eine Tierarztpraxis in Stöttera (Bezirk Mattersburg) eingestiegen sein. Gestohlen haben dürfte er dabei insgesamt vier Flaschen des Narkosemittels Ketamin, eine Flasche Rompun, das zur Sedierung von Tieren eingesetzt wird, fünf Packungen Tabletten und Bargeld in Höhe von rund 380 Euro. Ein Versuch, in die Tierambulanz einzubrechen, scheiterte.

Er sei süchtig gewesen und habe die Medikamente für den Eigenkonsum gebraucht, sagte der 28-Jährige beim Prozess. Weiterverkauft habe er nichts. Das Ketamin habe er genommen, die Tabletten und die Flasche Rompun habe er entsorgt - "weil ich nicht wusste, was die sind", erzählte er. Den Schaden der Tierambulanz habe er zurückgezahlt, bei der Tierarztpraxis habe er das versucht, dort habe aber die Versicherung bereits alles übernommen. Außerdem mache er derzeit eine Substitutionstherapie. "Jetzt bin ich 28 Jahre und jetzt ist es genug", sagte der Burgenländer.

Dass es sich, wie in der Anklage angeführt, um gewerbsmäßigen Diebstahl gehandelt habe, wies er zurück. Er habe kein Geld mit dem Diebesgut verdient. Das befand auch Richterin Karin Knöchl, die den Angeklagten wegen Diebstahls durch Einbruch schuldig sprach. Für die zwei Monate, die der 28-Jährige absitzen muss, werden ihm 1,5 Monate Untersuchungshaft angerechnet. Knöchl beantragte außerdem Bewährungshilfe. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft nahmen das Urteil an.

Werbung