Im Wahn gezündelt

Erstellt am 19. November 2014 | 10:30
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Gerichtshammer
Foto: NOEN, www.BilderBox.com
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Eine unter Schizophrenie leidende Frau setzte Haus in Brand. In eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher muss sie vorerst nicht.

Vor Gericht machte die 50-jährige Frau vorige Woche einen vernünftigen und gefassten Eindruck. Ganz anders muss sie sich am 24. April dieses Jahres benommen haben: Unter dem Einfluss von inneren Stimmen hatte sie damals beim Haus der Nachbarin Feuer gelegt.

„Mir wurde durch Stimmen vermittelt, dass den Guten nichts passieren kann, nur den Bösen“, berichtete die Frau vor Gericht. Sie leidet unter paranoider Schizophrenie, war wegen dieser Krankheit bereits früher in Behandlung und sollte eigentlich regelmäßig Medikamente einnehmen. „Am Schluss habe ich die Medikamente abgesetzt, das kann gar nicht anders gewesen sein“, versuchte sie vor Gericht ihren psychischen Zustand im April 2014 zu erklären.

Fassade in Brand gesteckt

Für die 72-jährige Nachbarin und ihre zufällig anwesende Salzburger Freundin waren die Ereignisse des 24. April ein großer Schock. Sie habe um zirka 20.30 Uhr zufällig die verwirrte Frau vor ihrem Haus gesehen und sie angesprochen, berichtete die Nachbarin. Als sie gerade die Polizei verständigt hatte, weil sie sich vor der Frau fürchtete, habe ihre Freundin gesagt: „Ruf‘ sofort die Feuerwehr, sie hat das Haus angezündet!“

Die psychisch kranke Frau war auf die Hinterseite des Hauses geschlichen und hatte die Fassade in Brand gesteckt. Die Feuerwehr musste mit 41 Mann ausrücken, um den Brand, der sich rasch bis zum Dach ausgedehnt hatte, unter Kontrolle zu bringen.

Während der Löscharbeiten rannte plötzlich die Brandstifterin an den Einsatzkräften vorbei und wollte sich in ihrem Haus einschließen.

Angeklagte auf freiem Fuß

Ein Polizist folgte ihr jedoch und beobachtete, wie die Frau mit einem Feuerzeug in der Hand durch die Räume rannte und Gegenstände anzünden wollte. In der Küche habe bereits ein Sack mit Plastikmüll gebrannt, so der Polizist. Er habe bemerkt, dass die Frau komplett unzurechnungsfähig war.

Die Staatsanwaltschaft stellte einen Antrag auf Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Der Sachverständige wies darauf hin, dass die paranoide Schizophrenie jene Geisteskrankheit sei, die das höchste Gefährdungspotenzial habe.

Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Karin Knöchl sprach zwar eine Einweisung aus, diese wurde jedoch bedingt nachgesehen. Hält sich die Angeklagte an alle Weisungen, so bleibt sie weiterhin auf freiem Fuß. Das Urteil ist rechtskräftig.

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