Pensionist hat Stiefenkelin fortlaufend geschlagen. Seine Stiefenkelin soll ein Pensionist fortlaufend geschlagen und bedroht haben. Freispruch zu sexuellen Übergriffen.

Von Elisabeth Kirchmeir. Erstellt am 03. April 2019 (04:03)
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Die Interventionsstelle gegen Gewalt fordert mehr Unterstützung
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APA (Symbolbild)

Er sei, so verteidigte sich der 74-jährige Angeklagte, wegen eines Schlaganfalles im Jahr 2014 zu sexuellen Handlungen gar nicht mehr fähig. Er habe die Stieftochter seines Sohnes auch nicht geschlagen oder bedroht.

Auf der Anklagebank, auf der der Pensionist vorige Woche saß, hatte im Dezember 2017 sein Sohn Platz genommen. Er war damals zu sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilt und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden, weil er seine Stieftochter 2015 und 2016 vergewaltigt und auf andere Weise sexuell missbraucht, geschlagen, bedroht und sittlich gefährdet hatte.

Aufgeflogen waren die Misshandlungen, als das Kind in der Schule von Schlägen erzählte. Heute lebt das schwer traumatisierte Mädchen in einer Betreuungseinrichtung.

In Befragungen des Kindes kam zutage, dass es nicht nur vom Stiefvater missbraucht worden war, sondern auch von dessen Vater Gewalt erfahren hatte. Der Pensionist soll sie mit dem Besenstiel, einer Peitsche und mit einem Kochlöffel geschlagen, angeschrien und bedroht haben. Das Mädchen sprach auch von sexuellen Übergriffen des betagten Mannes.

Vor Gericht bekannte sich der Pensionist nicht schuldig. „Ich habe ja nix gemacht“, murmelte er. Der Schöffensenat beauftragte einen Sachverständigen für Urologie mit einem Gutachten, das klären sollte, wie es um die Erektionsfähigkeit des Angeklagten bestellt ist.

Gutachter beurteilte Erektionsfähigkeit

Der Gutachter kam zu dem Ergebnis, dass „zu 50 bis 70 Prozent Wahrscheinlichkeit zum Tatzeitpunkt keine Erektionsfähigkeit bestand“.

Sie habe, so Staatsanwältin Beatrix Resatz, keinen Zweifel an der Glaubwürdigkeit des heute elfjährigen Opfers. Hätte sie sich die Vorwürfe gegenüber dem Stiefgroßvater nur ausgedacht, hätte das Mädchen diese wohl nicht über einen so langen Zeitraum aufrecht erhalten können. Auch gegenüber ihren Betreuern habe das Kind die Übergriffe immer wieder angesprochen.

„Die körperliche Hinfälligkeit meines Mandanten spricht für sich“, sagte abschließend der Verteidiger, Walter Funovics, und beantragte einen Freispruch. Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Doris Halper-Praunias sprach den Pensionisten wegen fortgesetzter Gewaltausübung gegenüber seiner Stiefenkelin schuldig und verurteilte ihn zu 18 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. An das Mädchen muss er 3000 Euro Schmerzensgeld bezahlen. Zum Vorwurf des sexuellen Missbrauchs erfolgte ein Freispruch. Man habe, so die Richterin, zweifelsfrei den Eindruck gewonnen, dass der Angeklagte zuhause ein massives Patriarchat führte. „Alle hatten Angst vor ihm, auch die Stiefenkelin“, sagte die Richterin.

Der Angeklagte habe versucht, das Mädchen durch Schläge, Beschimpfungen und Drohungen unter Druck zu setzen.

„Der Stiefgroßvater stellte für sie das Böse dar“, so die Richterin. Es sei nicht auszuschließen, dass das Kind sexuelle Handlungen des Stiefvaters auf dessen Vater projizierte. Man sei auch dem urologischen Gutachten gefolgt, das dem Angeklagten eine zumindest verminderte Erektionsfähigkeit beschied. Daher sei zu den sexuellen Übergriffen ein Freispruch erfolgt.

Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab – nicht rechtskräftig.