Zusteller hatte keinen Führerschein

Erstellt am 26. August 2021 | 05:41
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Mit einem gefälschten Führerschein stellte ein Wiener im Bezirk Mattersburg Pakete zu.
Foto: Symbolfoto: anushkaniroshan, shutterstock.com
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Ein 25-jähriger Paketzusteller ging seiner Arbeit im Bezirk Mattersburg mit einem gefälschten Führerschein nach. Jetzt wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt.

Am 26. Mai 2021 wurde ein 25-jähriger Wiener in Kleinfrauenhaid von der Polizei angehalten: Er war als Paketzusteller mit seinem Lieferwagen zu schnell unterwegs gewesen.

Als man den jungen Mann nach seinem Führerschein fragte, zeigte er den Beamten ein Foto einer auf seinen Namen ausgestellten Lenkerberechtigung.

Zusteller zeigte Foto von Führerschein her

Das Original habe er zuhause, gab der 25-Jährige an.

Bei einer Hausdurchsuchung wurde dieses Dokument jedoch nicht gefunden.

„Ich habe die ganze Wohnung auf den Kopf gestellt, der Führerschein ist nicht auffindbar“, berichtete der 25-Jährige vorige Woche bei dem Strafprozess im Landesgericht, wo er sich wegen des Vorwurfs der Urkundenfälschung vor Richterin Birgit Falb verantworten musste.

Führerschein war eine Totalfälschung

Anhand des Fotos wurde festgestellt, dass es sich bei dem „Führerschein“ um eine Totalfälschung handelte.

Im August 2020, also exakt vor einem Jahr, war der Wiener bereits einmal wegen einer Führerscheinfälschung vor Gericht gestanden.

Zweite Anklage wegen Urkundenfälschung!

Damals war er in Wien zu einer bedingten Haftstrafe von acht Monaten verurteilt worden.

„Zwei Monate später bestellen Sie schon wieder einen gefälschten Führerschein im Internet?“, wunderte sich Richterin Birgit Falb.

Der 25-Jährige erklärte, dass er wegen einer chronischen Krankheit nicht zur Führerscheinprüfung antreten dürfe.

„Seit drei Jahren geht das so“, sagte der junge Mann. Der Amtsarzt sei mit seinen Blutwerten unzufrieden.

„Eine Straftat kann nicht die Lösung sein“, rügte die Richterin den Angeklagten.

Job wegen Corona weg, Zustelldienst als Lösung

Dieser berichtete, dass er wegen der Corona-Pandemie in seinem Beruf als Handwerker keine Arbeitsstelle gefunden habe und deshalb vorübergehend als Paketzusteller arbeitete.

Einen Monat lang sei er mit der Führerscheinfälschung gefahren, die das fingierte Ausstellungsdatum „13. Oktober 2020“ trug.

Nun sei er wieder als Handwerker in Wien beschäftigt und benötige dafür keinen Führerschein, berichtete der 25-Jährige.

4300 Euro Geldstrafe plus bedingte Haft

Weil er insgesamt bereits drei Vorstrafen hat, erhielt der junge Mann nun eine teilbedingte Strafe: Er wurde zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und zusätzlich 4800 Euro Geldstrafe verurteilt, die er bezahlen muss.

Beim nächsten Mal droht Gefängnis

„Das nächste Mal sehen Sie die Justizanstalt von innen“, warnte der Staatsanwalt den Angeklagten.

„Das ist Ihre letzte Chance“, erklärte auch die Richterin.

Die Geldstrafe darf der Handwerker in Raten abstottern.

Der Wiener nahm das Urteil an, auch der Staatsanwalt verzichtete auf Rechtsmittel. Das Urteil ist rechtskräftig.