Bezirk Mattersburg: Pico-Dealer pocht auf seine Unschuld

Erstellt am 26. März 2022 | 05:46
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Wegen des Verkaufs von Drogen steht ein 43-jähriger Mann vor Gericht. Er soll Metamphetamin im großen Stil eingekauft und dann an Abnehmer weitergegeben haben.
 
Foto: Symbolfoto: Fuss Sergey, shutter-stock.com
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Schuldspruch auch im zweiten Rechtsgang. Türkischer Staatsbürger soll Metamphetamin verkauft haben.

Knapp 40 Gramm Methamphetamin wurden im März 2021 bei einer Hausdurchsuchung bei einem 43-jährigen türkischen Staatsbürger gefunden. Im August 2021 wurde er wegen Suchtgiftverkaufs zu drei Jahren Haft verurteilt.
Dagegen legte der Angeklagte Berufung an und stand vorige Woche neuerlich in derselben Sache vor Gericht.
Befragt wurde 32-jährige Ex-Lebensgefährtin des Angeklagten, in deren Wohnung im Bezirk Mattersburg sich der türkische Staatsbürger vor einem Jahr aufgehalten hatte.

„Da waren Drogen drin“

Sie berichtete von Suchtmittelübergaben, die im Outletcenter Parndorf stattgefunden haben sollen. Ihr damaliger Lebensgefährte habe bei diesen Übergaben „einen Packen Geld“ mitgehabt. Als er zurückkam, habe er einen Karton und einmal ein Kosmetiktäschchen mitgebracht. „Da waren Drogen drin“, sagte die Zeugin.

Die 32-Jährige war im August ebenfalls vor Gericht gestanden: Sie hatte den Angeklagten schützen wollen und am Tag von dessen Festnahme bei der Polizei in Mattersburg angegeben, dass es sich gar nicht um ihren 43-jährigen türkischen Freund, sondern um jemand anderen handle. Dafür erhielt sie eine bedingte Haftstrafe von drei Monaten.

Das Oberlandesgericht hatte aufgrund der Berufung gefordert, dass das bei dem Angeklagten sichergestellte Suchtgift untersucht wird. Richterin Karin Lückl berichtete, dass sich aufgrund dieser Untersuchung eine höhere Qualität des Metamphetamin ergeben habe, als zunächst angenommen. „Damit trat eine Verschlechterung für den Angeklagten ein“, sagte die Richterin.
Der türkische Staatsbürger blieb dabei: Er sei süchtig, habe aber kein Suchtgift verkauft.

Mehr als 3,5 Jahre Haft für den Angeklagten

Die Richterin glaubte dem massiv Vorbestraften nicht und verurteilte ihn zu zwei Jahren und acht Monaten Haft, außerdem muss der Mann elf Monate Haft aus einer früheren Strafe verbüßen.
Rund 3.000 Euro muss er an den Staat bezahlen, das ist jener Gewinn, den er mit dem Drogenverkauf erwirtschaftete.
„Ich bin unschuldig“, erwiderte der Angeklagte. Seine Anwältin kündigte eine neuerliche Berufung an.