Unfall bei Sigleß: 2.160 Euro Geldstrafe für Raser

Erstellt am 30. März 2023 | 00:00
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Schwer beschädigt wurde das Auto des Unfallopfers.
Schwer beschädigt wurde das Auto des Unfallopfers. Die Feuerwehr Sigleß half am 16. September 2021 bei den Bergungsarbeiten.
Foto: Foto: FF Sigleß, FF Sigleß
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Mit 117 km/h soll ein Lenker am 16. September 2021 in Richtung Sigleß gerast sein. Erlaubt sind im Kreuzungsbereich mit der S4 70 km/h. Der Mann verursachte einen schweren Unfall und wurde jetzt verurteilt.

Ende Jänner hatte sich der Angeklagte nicht schuldig bekannt. Er hatte sich nach dem Unfall aus dem Staub gemacht und erst am nächsten Vormittag bei der Polizei gemeldet.

Am 16. September 2021 war er gegen 19.40 mit einem Beifahrer auf der Landesstraße in Richtung Sigleß unterwegs.

Dabei soll er ein Auto übersehen haben, das von der Schnellstraße S4 abgefahren war und ebenfalls in Richtung Sigleß fuhr.

Es kam zur Kollision, das Auto des Unfallopfers wurde hunderte Meter weitergeschleudert. Der Lenker dieses Fahrzeugs erlitt Verletzungen an der Wirbelsäule.

Der Unfallverursacher fuhr indessen weiter bis zum Haus seiner Eltern. Er sei erst am nächsten Morgen auf einem Hochstand wieder aufgewacht, behauptete er vor Gericht.

Am Mittwoch, 29. März, wurden eine Polizistin und ein Polizist befragt, die an der Unfallstelle Erhebungen durchgeführt hatten.

Die Straße im Kreuzungsbereich der S4-Abfahrt sei von Splittern und Trümmern übersät gewesen, sagten beide Zeugen aus. Sie hatten auch noch in der Nacht das Auto des Verdächtigen besichtigt.

„Wie sah es aus?“, fragte Richterin Karin Knöchl.

„Wild!“, antwortete der Polizist. „Vorne waren die Airbags offen, hinten lagen mehrere Bierdosen.“

Der Angeklagte hatte behauptet, zum Unfallzeitpunkt nicht alkoholisiert gewesen zu sein. Der Beifahrer hatte vor Gericht angegeben, sein Freund habe vor der gemeinsamen Fahrt in den Wald bei ihm in der Garage ein Bier getrunken.

Ein Alkomattest am nächsten Vormittag ergab einen Wert von 0,0 Promille.

Der beigezogene technische Sachverständige hatte zunächst eine Ausgangsgeschwindigkeit von 97 km/h für das Auto des Angeklagten berechnet. Während des Prozesses hatten Polizisten angegeben, vor Ort Bremsspuren wahrgenommen zu haben.

Aufgrund der Länge dieser Spuren berechnete der Sachverständige eine Ausgangsgeschwindigkeit beim Auto des Angeklagten, die sogar bei 117 km/h lag.

Am Auto des Angeklagten hatte man Abdruckspuren der Nummerntafel vom Auto des Unfallopfers sicherstellen können.

Anwalt Andreas Radel vertrat vor Gericht die Rechte des Opfers. „Die Überschrift über dem Unfall könnte lauten: Schwere grobe Fahrlässigkeit, massive Alkoholbeeinflussung zum Unfallzeitpunkt“, fasste er die belastenden Details zusammen. Das Alleinverschulden für den Unfall liege beim Angeklagten, dessen „Fluchtverhalten nur durch die schwere Alkoholisierung begründbar“ sei. Indem sich der Angeklagte am Hochstand „versteckte“, habe dieser seine Alkoholisierung „verschleiern“ wollen, so Andreas Radel in seinem Schlussplädoyer. Er beantragte ebenso wie der Staatsanwalt eine Verurteilung des Angeklagten.

Die Verteidigerin sah hingegen „Unklarheiten“ dahingehend, ob das Unfallopfer tatsächlich an der Stopptafel bei der S4-Abfahrt angehalten und sich vergewissert habe, dass sich kein Auto auf der Landesstraße näherte. Die Beweise seien „unvollständig“, so die Verteidigerin, die für ihren Mandanten einen Freispruch beantragte.

Richterin Karin Knöchl sprach den Mann wegen grob fahrlässiger Körperverletzung schuldig und verurteilte ihn zu vier Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und 2.160 Euro Geldstrafe unbedingt. An das Opfer muss der Angeklagte Schmerzensgeld in der Höhe von 500 Euro bezahlen.

„Für mich gilt als erwiesen, dass der Angeklagte vor dem Unfall Alkohol konsumiert hat und nicht vorsichtig fuhr, sondern mit einer massiven Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit“, begründete die Richterin das Urteil. Dieses ist nicht rechtskräftig.

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