Einen Schritt zu weit gegangen
Seit Wochen ist ein Pöttelsdorfer Schweinezüchter Ziel der Kritik des VGT (Verein gegen Tierfabriken).
Dem Bauern wird Tierquälerei vorgeworfen. Rund 300 Tiere sollen in Kastenständen untergebracht sein, diese seien verdreckt und es soll verletzte Tiere geben, die Haut zerkratzt, die Ohren und Schwänze blutig gebissen, der Boden völlig verkotet und mit Parasiten übersät. Der VGT fordert die Schließung des Unternehmens und protestierte bereits mehrmals vor dem Betrieb.
Dass die Bedingungen in Schweinezuchtbetrieben nicht zeitgemäß sind, steht außer Zweifel. Dies ist jedoch vorrangig den bestehenden Gesetzten geschuldet, welche dies möglich machen – hier besteht sicherlich Aufholbedarf. Sollte sich der angesprochene Schweinemäster nicht an die geltenden Regeln und Vorschriften halten, sollte dieser auch zu Rechenschaft gezogen werden. Bei der „Causa Schweinemast“ sind nun noch unbekannte Personen jedoch einen Schritt zu weit gegangen: Laut VGT wurden zwei Schweine „befreit“. Im Rechtsstaat bedeutet dies Diebstahl – was eine Straftat ist und ebenso geahndet werden sollte.