Bezirk Mattersburg: Freispruch für besorgten Wr. Neustädter Vater

Am ersten Verhandlungstag im Februar hatte sich der 60-Jährige nicht schuldig bekannt. Er sei am 27. Oktober in den Bezirk Mattersburg gefahren, um mit seiner 21-jährigen Tochter zu sprechen. Diese hatte sich sein Auto ausgeborgt, es aber nicht zurückgebracht und war auch telefonisch nicht zu erreichen.
Gegen 21 Uhr läutete der 60-Jährige seine Tochter und ihren Freund heraus. Die junge Frau blutete an der Hand. Er habe die jungen Leute im Verdacht gehabt, Drogen konsumiert zu haben, so der 60-Jährige.
Streit wegen Drogenkonsum - Leatherman gezückt
Dann sei die Situation eskaliert. Er habe seinen Leatherman aus der Tasche genommen und gedroht: „Wenn du noch mal meiner Tochter Drogen gibst, passiert etwas!“, so der Angeklagte vor Gericht.
Jedoch habe er nicht die Messerklinge des Leatherman geöffnet und dem Freund seiner Tochter mit dem „Abstechen“ gedroht. „Wenn man den Leatherman aufklappt, kommt die Zange raus“, erklärte der Angeklagte. Um das Messer zu öffnen, seien zusätzliche Handgriffe erforderlich.
Der 21-jährige arbeitslose Freund der Tochter war zum ersten Verhandlungstermin nicht erschienen. Am Montag, 20. März, stand er dann als Zeuge vor Gericht.
Zeuge mit Erinnerungslücken
„Ich kann mich an Details nicht erinnern, zwischendurch war ich in der Psychiatrie“, erklärte der junge Mann gleich zu Beginn.
Der Angeklagte habe ihn zu Boden gestoßen und einen Leatherman ausgepackt. „Ich dachte, was ist jetzt los? Ich glaube, ich war nicht in direkter Lebensgefahr“, kommentierte der 21-Jährige den Vorfall am 27. Oktober.
Ansonsten blieben seine Aussagen vage. Irgendwie sei die Reaktion des 60-Jährigen verständlich, „so wie seine Tochter beinand war“, meinte der Zeuge.
Tochter wollte nicht aussagen
„Ich habe ihn nicht zu Boden gestoßen und bedroht“, wies der Angeklagte alle Vorwürfe von sich. Seine Tochter hatte sich aufgrund des Verwandschaftsverhältnisses der Aussage entschlagen.
„Ich wollte meine Tochter von Drogen fernhalten“, sagte der Angeklagte und beantragte einen Freispruch, weil er sich „keiner Schuld bewusst“ sei.
Freispruch im Zweifel
Richterin Alexandra Klima sprach den Wiener Neustädter tatsächlich von den ihm gegenüber erhobenen Vorwürfen im Zweifel frei.
Es sei nicht mehr zu klären, wie sich der Vorfall tatsächlich zugetragen habe, so die Richterin. Der einzige aussagebereite Zeuge habe psychische Probleme und könne sich nicht mehr genau erinnern. Da auch keine anderen Beweise vorlagen, sei mit Freispruch vorzugehen gewesen.