Anwalt ortet Gesetzesverstoß bei Prüfer-Bestellung

Erstellt am 06. August 2020 | 15:23
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Anwalt Symbolbild
Foto: shutterstock.com/Proxima Studio
Der Linzer Rechtsanwalt Gerald Waitz hält die erneute Bestellung der Kanzlei TPA zum Wirtschaftsprüfer der Commerzialbank Mattersburg ab 2015 für einen "schwerwiegenden Gesetzesverstoß".
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Waitz, der mit dem Prozessfinanzierer LVA24 Musterklagen gegen die Republik und die Aufsichtsräte vorbereitet, begründete dies am Donnerstag mit dem Vorliegen eines Ausschlussgrundes wegen der Sperre zweier Prüfer.

"Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat bereits 2015 zwei Prüfer von TPA wegen fataler Prüfungsmängel für fünf Jahre für Bankprüfungen gesperrt. Nach dem Bankwesengesetz (BWG) stellt dies nach meiner Rechtsmeinung eindeutig einen Ausschlussgrund für weitere Prüfungstätigkeiten von TPA bei dieser Bank dar", argumentierte der Anlegeranwalt in einer Aussendung.

Nach Paragraf 62 des Bankwesengesetzes (BWG) sei ein Wirtschaftsprüfer von der Prüfung einer Bank ausgeschlossen, wenn er die Prüfung nicht mit der erforderlichen beruflichen Sorgfalt ausübe, insbesondere wenn seine Prüfungshandlungen innerhalb der vergangenen fünf Jahre schwere Mängel aufgewiesen hätten. "Genau solche schweren Mängel haben die FMA 2015 zu weitreichenden Sanktionen veranlasst", stellte der Anlegeranwalt fest.

"Dass der Aufsichtsrat danach trotzdem TPA weiter zum Wirtschaftsprüfer bestellt hat und die FMA dagegen nach derzeitigen Erkenntnissen nicht Widerspruch erhoben hat, obwohl sie dazu meiner Ansicht nach gesetzlich verpflichtet war, ist nicht nur ein Skandal, sondern wird in unseren Musterklagen auch als Begründung der Haftung der Republik und der Mitglieder des Aufsichtsrates herangezogen werden", so Waitz. Auch gegen den Wirtschaftsprüfer selbst werde bereits eine Musterklage vorbereitet.

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