Entlohnung für Gemeinderäte: Beschlüsse wurden aufgehoben

Auch Gemeinderäte haben den Anspruch auf Entlohnung, in Mattersburg geschah dies über Jahrzehnte hinweg mittels Pauschale. Was eigentlich nicht dem Gesetz entspricht, denn Gelder müsste es pro Sitzung geben. Bei der letzten Gemeinderatsssitzung mussten die Beschlüsse diesbezüglich aufgehoben werden.
Zur Vorgeschichte: Seit dem Jahre 1993 gibt es eine Pauschalierung für die Mitglieder des Mattersburger Orstparlamentes, dreimal gab es auch Beschlüsse in diesem Bereich: 1998 bei einer Gesetzesänderung, 2012 als eine Anpassung erfolgte und auch im Jahre 2017. Jedes Mal ging es „durch“, es erfolgte keine Reklamation durch die Gemeindeabteilung. Der Fehler wurde erst kürzlich entdeckt, bei einer Sitzung im Land zum Thema „Änderung der Gemeindewahlordnung“ kam man zufällig drauf und mittels Schreiben wies man die Gemeinde darauf hin.
Korrekte Handhabung
Eine korrekte Handhabung wäre wie folgt: Als Basis für die Österreichische Bezügepyramide gilt das Gehalt eines Nationalratsabgeordneten, der Bundespräsident erhält zum Beispiel das 2,4-fache von diesem Ausgangswert. Beim Gemeinderat ist dies ein Prozent. Mittels entsprechendem Schlüssel müsste es nach aktuellem Stand pro Sitzung für einen Gemeinderat in Mattersburg 92,30 Euro Sitzungsgeld geben. Die noch im letzten Monat ausbezahlte Pauschale betrug 144 Euro. „Von der Gemeindeabteilung hat es über die Jahre hinweg eigentlich nie eine Beanstandung gegeben, auch bei der Kontrolle vom Rechnungshof wurde dies nicht bemerkt. Für die Gemeindeverwaltung ist es einfacher zu handhaben bei der pauschalen Abrechnung. Was noch dazu kommt ist die Tatsache, dass nach unserem Schema diese der Gemeinde billiger kommt. Würde ‚normal‘ abgerechnet werden, würde dies der Gemeinde 5.000 Euro kosten, nach unserem System beläuft sich die Summe pro Monat zwischen 2.400 und 2.500 Euro“, berichtet die designierte Bürgermeisterin Claudia Schlager im Gespräch mit der BVZ.
Bei der Diskussion im Gemeinderat wurde auch ein Umstand bei der Entlohnung nach der aktuellen Gesetzeslage thematisiert, der nicht ganz nachvollziehbar ist. Demnach erhalten Gemeinderäte im Burgenland in Orten bis zu 7.000 Einwohnern pro Sitzung 94,70 Euro – also ein Kommunalpolitiker einer Gemeinde mit weniger als 1.000 Einwohnern bekommt mehr als ein Mattersburger Sitzungsteilnehmer. „Dies ist nicht verhältnismäßig. Unsere Gemeinderäte haben viel mehr zu tun mit Gemeinderats- und Ausschusssitzungen als jene in kleinen Kommunen“, hielt Bürgermeisterin Ingrid Salamon fest.
Wie dies sein kann? Durch die Finanzkrise aus dem Jahr 2008 gab es eine „Politikernulllohnrunde“, was bedeutet, dass die Bezüge gleich blieben. Im Burgenland machte man bei Kommunen unter 7.000 Einwohnern eine Ausnahme, die Bezüge wurden also angehoben.
Bei der Gemeinderatssitzung wurde der Aufforderung der Gemeindeabteilung Folge geleistet und die drei Beschlüsse einstimmig aufgehoben. Ob man die Initiative ergreifen und eine Änderung erwirken will? Ambitionen dazu gibt es. Der Gemeinderat hat dazu keine Befugnis, dies müsste mittels Gesetzesänderung durch den Landtag beschlossen werden. Zwei Mattersburger Gemeinderatsmitglieder sind auch im Landtag vertreten, und zwar Claudia Schlager (SPÖ) und Melanie Eckhardt (ÖVP). „Es müsste einen Initiativantrag im Landtag geben, dass dieses Gemeindebezügegesetz geändert wird. Dass bei diesem Paragraphen noch ein Absatz reingenommen wird. Wir werden uns mit dem Land in Verbindung setzen, ob man eine Gesetzesänderung durchführen kann“, so Schlager.
Eckhardt will „intern die weitere Vorgangsweise besprechen“.
Seitens der Gemeindeaufsichtsbehörde wird festgehalten, dass „keine gesetzliche Verpflichtung der Gemeinde besteht, der Aufsichtsbehörde derartige Beschlüsse mitzuteilen. Daher haben wir erst vor kurzem Kenntnis von diesem Gemeinderatsbeschluss erlangt und haben uns der Angelegenheit im Anschluss daran umgehend angenommen.“