Wegen Lockdown: Deutlicher Umsatzeinbruch im Handel

Der Handel war schon vom ersten Lockdown stark betroffen. Mit dem zweiten – wo der Handel zwar offen hat, aber schwere Umsatzeinbußen befürchtet werden – schlägt der Handelsverband Alarm.
Entschädigung auch für den Handel gefordert
„Für alle im November geschlossenen Betriebe wird es eine Entschädigung von 80 Prozent des Vorjahresumsatzes geben. Das Problem: Heimische Händler sind von dieser Entschädigungsregelung nicht erfasst, obwohl sie in den kommenden vier Wochen ebenfalls dramatische Umsatzeinbußen zu bewältigen haben. Dies gilt insbesondere für den Lebensmittelgroßhandel sowie den gesamten stationären Einzelhandel, allen voran für die Branchen Bekleidung, Schuhe, Uhren und Schmuck. Wenn wir eines aus dem ersten Lockdown im März gelernt haben, ist es, dass der Handel die Gastronomie braucht. Die Betretungsverbote in der Gastro führen daher unweigerlich auch zu Frequenz- und Umsatzrückgängen im gesamten stationären Handel“, berichtet Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will. Vor diesem Hintergrund fordert der Handelsverband auch für betroffene Händler, die im November vermutlich Umsatzausfälle von bis zu 100 Prozent verkraften müssen, maximale Entschädigungen für die Lockdown-Zeit.
„Die Schließung der Gastronomie wirkt sich sehr stark auf den Handel aus. Man merkt ganz deutlich, dass weniger Menschen in Mattersburg unterwegs sind und nur das Nötige einkaufen. Michaela Giefing, Boutique Zeitlos
Die BVZ hörte sich bei Unternehmern in der Mattersburger Innenstadt um. Dort sieht man die Lage als sehr dramatisch an. Das Hauptproblem: die Kunden bleiben weg.

„Die Schließung der Gastronomie wirkt sich sehr stark auf den Handel aus. Man merkt ganz deutlich, dass weniger Menschen in Mattersburg unterwegs sind und nur das Nötige einkaufen. Ohne den Bummel mit einem Besuch in einem Restaurant oder Kaffeehaus verbinden zu können, sei für viele kein gemütliches Einkaufserlebnis möglich“, erzählt Zeitlos Boutique Chefin Michaela Giefing. Sie befürwortet die Forderung des Handelsverbandes. „Das wäre natürlich ein gewaltiger Schritt, der uns weiterhelfen würde. Es braucht unbedingt eine rasche Hilfe für den Handel.“
„Stammkunden bleiben einem zum Glück treu“
Auch bei Thomas Krajschits’ Sportsfreund in der Judengasse hält sich die Kundenfrequenz in Grenzen. „Dadurch dass zurzeit einfach sehr viele Sportarten untersagt sind, erfahren wir einen deutlichen Umsatzeinbruch. Vor allem für Kinder finde ich es sehr schade. In der Schule sitzen sie in einem Klassenraum zusammen, aber viele Sportarten sind einfach nicht erlaubt. Die Stammkunden bleiben einem zum Glück treu“. Eine Entschädigung von 80% hält er für eine essentielle Unterstützungsmaßnahme.
„Man merkt ganz deutlich, dass die Kunden viel gezielter einkaufen. Dadurch dass jetzt auch die Gastronomie geschlossen ist, finden nur mehr wenige Menschen den Weg in die Innenstadt und es kommt zu weit weniger Gelegenheitskäufen. Die kommenden Wochen werden erneut eine Herausforderung. Meines Erachtens ist die Verunsicherung bei den Kunden immer noch groß und die Menschen haben teilweise die Lust und den Spaß am Shoppen verloren“, so Claudia Dimlits von Joy Kids.
Über die Entschädigung von 80% wäre sie sehr froh, denn die Förderung beim ersten Lockdown sei nur ein Tropfen auf den heißen Stein gewesen. Menschen die Schnittblumen kaufen, behalten diese oft nicht selber, sondern verschenken sie weiter. Weil das soziale Leben durch die Corona- Maßnahmen aber fast zum Erliegen gekommen ist, kämpft auch der Blumenhandel. „Mit Beginn der Beschränkungen und den Veranstaltungsverboten werden bei uns viel weniger Schnittblumen verkauft“, so Karin Haselbauer-Manhardt. „Ich bin dennoch glücklich, dass ich mein Geschäft geöffnet haben kann und freue mich über jeden einzelnen Kunden, der kommt.“
„Entschädigung von 80 % wäre gerechtfertigt“
Andrea Rosa Rittnauer führt in der Michael Koch-Straße den Genussladen das G’sunde Eck. „Da ich Lebensmittel verkaufe, kommen die Kunden schon. Viele schicken mir auch nur eine Nachricht mir ihrer Bestellung, ich bereite diese vor und die Käufer kommen nur mehr zur Abholung und Bezahlung. Das ist für viele eine angenehme Möglichkeit, denn wer geht schon gerne mit Maske einkaufen“, so Rittnauer. Für die kleineren Unternehmer findet sie, dass eine Entschädigung von 80% gerechtfertigt wäre. „Wenn die Laufkundschaft von den Geschäften fernbleibt, gleicht das für manche Betriebe einem Lockdown.“