Prozess um Amtsmissbrauch: Drei Monate bedingt

Der Beamte besitzt im Bezirk Mattersburg zusammen mit seiner Frau ein Grundstück mit einem Teich und einer für die Allgemeinheit zugänglichen Kapelle. Dieses wolle er bereits seit Jahrzehnten in Bauland umwidmen, so der Staatsanwalt. Im Vorjahr führte nun die Gemeinde Umwidmungen im Zuge eines Windkraftprojekts durch. Das Grundstück des Beschuldigten sei dabei jedoch aus Gründen des Hochwasserschutzes nicht berücksichtigt worden. Eine tatsächliche Umwidmung des Grundstückes hätte diesem einen Vermögensvorteil eingebracht, argumentierte der Ankläger.
Im Zuge des Flächenwidmungsverfahrens werden auch die Abteilungen im Amt der Landesregierung zu einer Stellungnahme eingeladen. Eine solche habe auch der Jurist und Abteilungsleiter in Form einer sogenannten "Erinnerung" verfasst und selbst unterschrieben. Er hätte sich jedoch, nachdem auch sein eigenes Grundstück Gegenstand des Vorbringens war, für befangen erklären und die Angelegenheit abtreten müssen, argumentierte der Staatsanwalt.
Er habe zunächst nicht vorgehabt, eine Stellungnahme zu den Umwidmungen abzugeben und dies erst nach Anrufen von Bürgern getan, rechtfertigte sich der Jurist, der sich nicht schuldig bekannte. "In dieser Sache war ich nie befangen", beteuerte der Abteilungsleiter. Er habe außerdem mit der Gemeinde "nichts zu tun" haben wollen, weil es seit Jahren Differenzen gebe. "Ich wollte ja den Akt nicht einmal in die Hände nehmen", erklärte der Beamte.
Dies habe er jedoch schließlich doch tun müssen, nachdem sich sein Stellvertreter und eine weitere Mitarbeiterin geweigert hatten, die von ihm entworfene Stellungnahme zu unterschreiben. Den Antrag des Juristen, die Öffentlichkeit auszuschließen, wies der Senat nach kurzer Beratung ab.
Der ehemalige Stellvertreter des Juristen sagte aus, er habe die Eingabe deshalb nicht unterzeichnen können, weil sie ihm zu viel "Insiderwissen" enthalten habe, über das er selbst nicht verfügte. Außerdem seien in der Stellungnahme Dinge enthalten gewesen, die mit der Umwidmung nichts zu tun gehabt hätten. Dass sein Chef befangen sei, habe er nicht geglaubt. Er habe sich auch bei drei Juristen im Landhaus erkundigt, die das Vorliegen einer Befangenheit verneint hätten.
Richterin Birgit Falb zeigte sich über die Argumentation erstaunt: "Jeder Jurist weiß, dass man in eigenen Angelegenheiten keine Rechtshandlungen machen darf." Der Landesamtsdirektor, der ebenfalls als Zeuge befragt wurde, stellte auf die Frage der Vorsitzenden fest, dass die Abgabe einer Stellungnahme durch eine Abteilung ein hoheitlicher Akt sei.
Der Staatsanwalt sprach sich für eine Verurteilung sowie für die Verhängung einer Geldstrafe aus. Der Verteidiger des Abteilungsleiters stellte einen Amtsmissbrauch in Abrede und plädierte auf Freispruch. Der Schöffensenat sprach den Juristen schuldig. Der Beschuldigte habe einen Befugnismissbrauch begangen, außerdem liege ein Schädigungsvorsatz vor. Das Urteil ist nicht rechtskräftig: Sowohl der Verteidiger als auch der Staatsanwalt erbaten drei Tage Bedenkzeit.