Wiederbetätigung: Brüder aus Bezirk Mattersburg verurteilt. Einschlägige Tätowierungen, Hakenkreuzfahne im Keller und Hitler-Gruß: Schwurgericht sprach drei Angeklagte schuldig.

„Sprachlos“ habe ihn eine Beobachtung am 11. Juni 2018 im Frühstücksraum des Schlosshotels Velden gemacht, berichtete ein 53-jähriger Zeuge vor Gericht.
„Ich saß da mit meiner Frau beim Frühstück, da kam ein Herr herein mit einem Muscle-Shirt. Ich sah diesen Spruch in Runen: Meine Ehre heißt Treue“, erinnerte sich der Zeuge.
Der Mann im freizügigen Oberteil stammte aus dem Bezirk Mattersburg. Am Montag dieser Woche musste sich der 34-Jährige mit seinen Brüdern im Alter von 39 und 41 Jahren wegen des Vorwurfs der Wiederbetätigung vor einem Schwurgericht verantworten. Das Tattoo „Meine Ehre heißt Treue“ hatte sich der Erstangeklagte nach eigenen Angaben 2015 in Sopron stechen lassen. Später ließ er sich den Wahlspruch der Sturmstaffel (SS) durch ein „Flügel-Tattoo“ überdecken.
Mit einem Tattoo war auch sein 41-jähriger Bruder aufgefallen.
Am 21. April 2019 hatte er bei einem Besuch des Fußballspiels der Wiener Austria gegen den Linzer ASK im Wiener Horr Stadion seinen Oberkörper entblößt.
Somit war anderen Stadiongästen ersichtlich, dass er sich auf seinem Rücken den Schriftzug „Blut und Ehre“, ein von der Hitlerjugend verwendetes Schlagwort, sowie SS-Runen hatte eintätowieren lassen.
Außerdem soll der 41-Jährige auf Instagram ein Foto veröffentlicht haben, das seine Tätowierung am linken Unterschenkel zeigte: Ein Sonnenrad mit sogenannten Sigrunen, ebenfalls Symbole des Nationalsozialismus.
Alle drei Brüder posierten für ein Foto, das am 24. Jänner 2014 aus Anlass des Geburtstages eines Bruders aufgenommen worden war. Im Keller des Geburtstagskindes sieht man die Männer auf einer Couch sitzen. Zwei von ihnen sind nur mit Unterhosen bekleidet, einer trägt eine Hose.
Halbnackt mit Mädchen und „Hitler-Gruß“ posiert
Quer über den Oberschenkeln der Männer liegt ein junges Mädchen. Die rechten Hände haben die Brüder zum „Hitler-Gruß“ erhoben. Hinter ihnen hängt eine Hakenkreuz- und SS-Fahne an der Wand.
Einen mit sogenannten „NS-Devotionalien“ ausgestatteten Kellerraum fanden die Kriminalbeamten im Rahmen einer Hausdurchsuchung beim 41-jährigen Angeklagten.
Er bewahrte in seinem Keller unter anderem Hakenkreuzfahnen, eine Büste von Adolf Hitler, eine Soldatenpuppe mit Hitlerbärtchen und Hakenkreuzbinde und eine Schallplatte mit dem Bild von Adolf Hitler auf.
In diesen „Nazi-Keller“ lud der 41-Jährige mehrmals im Jahr Freunde ein, wobei er die den Nationalsozialismus verherrlichenden Erinnerungen präsentierte.
Außerdem hatte er am Handy und anderen Speichermedien 578 Fotos und 15 Videos mit nationalsozialistischen Motiven archiviert.
Einige Erinnerungen an den Nationalsozialismus hatte auch der jüngste Bruder bei sich zu Hause aufbewahrt. Ein Foto zeigt ihn und den ältesten Bruder in einer Garage beim Ausführen des „Deutschen Grußes“. Dieses Foto hatte der 39-jährige Bruder am Handy gespeichert.
Verteidiger Werner Tomanek bezeichnete das Verbotsgesetz als „weitgehend obsolet“ und verwies darauf, dass es durch die Tathandlungen der Brüder „keine Opfer“ gebe.
Der älteste und der jüngste Bruder bekannten sich vollinhaltlich schuldig, der mittlere, bereits mehrfach vorbestrafte Bruder sah bei sich keine Schuld.
Er habe, so Anwalt Tomanek, seinen Mandanten im übrigen empfohlen, vor Gericht keine Fragen zu beantworten, „um keine sozial nicht verträglichen Antworten zu geschichtlichen Fragen zu äußern“, wie der Verteidiger erläuterte.
Der Aussagen entschlugen sich auch mehrere vorgeladene Zeugen, die dem Bekanntenkreis der Brüder angehören und gegen die ebenfalls wegen Wiederbetätigung ermittelt worden war.
Die Geschworenen sprachen die drei Angeklagten in allen Anklagepunkten schuldig. Sie wurden zu bedingten Haftstrafen im Ausmaß zwischen zwölf und vierzehn Monaten und zu unbedingten Geldstrafen in der Höhe zwischen 2.400 und 4.200 Euro verurteilt.
Die Brüder nahmen dieses Urteil an.