Pools nicht fertig: Freispruch für „Bauunternehmer“

Erstellt am 25. Mai 2023 | 06:15
Lesezeit: 2 Min
Statt Schwimmvergnügen gab es für die Auftraggeber nichts als Ärger.
Statt Schwimmvergnügen gab es für die Auftraggeber nichts als Ärger.
Foto: Symbolbild: Shutterstock Picture This Images
Werbung
Knalleffekt im Strafprozess um nicht fertiggestellte Swimmingpools: Dem glücklosen „Bauunternehmer“ ist kein Betrugsvorsatz nachzuweisen, urteilte das Gericht.

Auf der Internet-Plattform Willhaben hatte ein 26-jähriger, aus dem Mittelburgenland stammender Mann 2021 die Errichtung von Swimmingpools angeboten. Drei Kunden aus Mattersburg und dem Bezirk Eisenstadt waren von dem Angebot angetan und erteilten Aufträge.

Am Schluss blieb nichts als Ärger: Die drei Kunden hatten Anzahlungen geleistet, jedoch die Pools wurden nicht fertiggestellt. Die Auftraggeber erstatteten Anzeige, der angebliche Bauunternehmer wurde wegen gewerbsmäßigen Betrugs angeklagt.

Ende April hätte er sich vor Gericht verantworten sollen, doch der Angeklagte blieb dem Termin unentschuldigt fern. Richterin Gabriele Nemeskeri befragte damals die geschädigten Kunden und vertagte den Prozess, der in der Vorwoche fortgesetzt wurde.

Angeklagter war von seinen Fähigkeiten überzeugt

Der 26-Jährige war diesmal anwesend und bekannte sich nicht schuldig: Er habe gemeinsam mit einem Kollegen professionell in die Errichtung von Swimmingpools einsteigen wollen und sei davon überzeugt gewesen, über die Kenntnisse und Fähigkeiten für die Durchführung derartiger Projekte zu verfügen.

Zwei Pools habe er, so der Angeklagte, für Familienangehörige bereits errichtet gehabt.

Richterin Gabriele Nemeskeri sprach den Angeklagten vom Betrugsvorwurf frei: Es sei kein Tatvorsatz erkennbar, zumal der Angeklagte Leistungen erbracht habe.

Geschädigte auf Zivilrechtsweg verwiesen

Die Richterin verwies die Geschädigten auf den Zivilrechtsweg. Strafrechtlich sei dem 26-Jährigen zwar nichts vorwerfbar, der entstandene Schaden könne von den Auftraggebern aber sehr wohl eingeklagt werden.

Eine Familie aus dem Bezirk Eisenstadt hatte dem angeblichen Bauunternehmer 10.000 Euro aufs Konto überwiesen. Einen Swimmingpool bekam sie allerdings nicht. Nur acht Paletten Schalsteine seien geliefert worden, hatten die frustrierten Auftraggeber am ersten Prozesstag berichtet. Jetzt bleibt ihnen ein weiterer mühevoller Gerichtsweg nicht erspart.

Werbung