Von Dieb gefesselt

Lange fehlte von dem Mann jede Spur, doch dann kam der Kriminalpolizei ein DNA-Treffer zur Hilfe. Am Tatort in Bad Sauerbrunn hatte man DNA-Spuren an einem Zigarettenstummel sichergestellt. Im Jänner 2014 konnte der 45-jährige Ungar verhaftet werden.
„Ich schäme mich dafür, was ich getan habe“
Vor dem Schöffensenat gab er am Montag dieser Woche zu, die Hausbewohnerin brutal geschlagen und gefesselt zu haben. „Ich schäme mich dafür, was ich getan habe“, sagte er. Schon vor dem Haus soll es im Mai 2009, so das Opfer, zu einer Rangelei gekommen sein.
Die zierliche Frau wehrte sich mit Händen und Füßen gegen den 100 Kilogramm schweren Mann, der sein Opfer schließlich ins Haus zerrte. „Er schlug mich zuerst mit der Faust, dann mit irgendetwas, das dort lag“, berichtete die Frau.
Sie erlitt mehrere Verletzungen, darunter eine Rissquetschwunde am Hinterkopf. Der Einbrecher fesselte sie mit Stromkabeln von einem Lautsprecher und sei dann noch im Haus herumgegangen, um nach Beute zu suchen, so das Opfer.
Täter zurrte Fesseln noch fester zusammen
Er soll sogar nochmals das Zimmer betreten und die Fesseln noch fester gezurrt haben. Das bestritt der Mann: Er habe das Haus sofort verlassen und sei auf den Bahnschienen bis in den nächsten Ort gegangen. Die Diebsbeute habe er zu „99 Prozent“ weggeworfen.
Gestohlen wurden Schmuck und Edelsteine aus der Werkstatt des Opfers sowie Uhren ihres Mannes. Der Schaden wurde auf 27.500 Euro geschätzt.
Nach ihrer Aussage überraschte das Opfer das Gericht mit der Frage: „Darf ich ihm die Hand geben?“ Sie trat auf den Angeklagten zu und sagte: „Alles Gute. Es tut mir leid, dass es passiert ist.“ Auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld verzichtete die Frau.
Von Einbruch in Mobilheim freigesprochen
Der Angeklagte wurde wegen schweren Raubes zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt. Von einem weiteren Delikt wurde er freigesprochen: Es war ihm zusätzlich vorgeworfen worden, er habe im Herbst 2013 in ein Mobilheim am Neufelder See eingebrochen und ein Fernglas erbeutet. Er habe zwar bis zu seiner Festnahme als Gelegenheitsarbeiter in Neufeld gearbeitet, aber den Einbruchsdiebstahl nicht begangen, hatte der Angeklagte beteuert.
Sein Anwalt kündigte Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab – nicht rechtskräftig.