Forchtensteiner Bürgermeisterwahl: Einspruch abgewiesen. Denkbar knapp ging die Bürgermeisterwahl in Forchtenstein aus. SPÖ-Kandidat Rüdiger Knaak hatte nur fünf Stimmen Vorsprung auf Josef Neusteurer (ÖVP).

Die Volkspartei ortete Unregelmäßigkeiten bei der Stimmauszählung und legte bei der Landeswahlbehörde Einspruch ein. Nun ist die Entscheidung gefallen, der Einspruch wurde abgewiesen. In einer Aussendung vom Land Burgenland wird festgehalten: "Dem Einspruchsbegehren konnte aufgrund des von der Behörde durchgeführten Ermittlungsverfahrens im Ergebnis nicht stattgegeben werden. Die Wahl des Gemeinderates und des Bürgermeisters der Gemeinde Forchtenstein kann nun innerhalb von vier Wochen ab Zustellung des Bescheides der Landeswahlbehörde beim Verfassungsgerichtshof angefochten werden."

SPÖ-Landesgeschäftsführer Roland Fürst gratulierte mittels Aussendung: „Nun kann endlich der gewählte Bürgermeister Rüdiger Knaak angelobt werden und mit seiner Arbeit beginnen. Die ÖVP soll dieses deutliche Ergebnis der Wahlbehörde und vor allem den Willen der Forchtensteiner Bevölkerung akzeptieren und konstruktiv im Sinne einer positiven Entwicklung für Forchtenstein mitarbeiten.“

Ob die ÖVP die Entscheidung zur Kenntnis nimmt oder den nächsten Instanzschritt ergreift, ist noch offen: "Aufgrund der Vorfälle rund um die Bürgermeister-Stichwahl 2022 bin ich über die Entscheidung der Landeswahlbehörde überrascht. Zum jetzigen Zeitpunkt liegt uns die Entscheidung noch nicht vor. Wir werden die Entscheidung der Landeswahlbehörde nach Zustellung rechtlich prüfen und über weitere Schritte beraten", so Vizebürgermeister Josef Neusteurer.