Ziegelbruch auf Feldweg sorgt für Aufregung

Für Aufregung sorgt eine „Ablagerung“ auf Walbersdorfer Hotter.
An einem Feldweg, die Verlängerung der Feldgasse, wurde eine mehrere Quadratmeter große „Schuttablagerung“, so zunächst die fälschliche Vermutung, entdeckt.
In Mattersburg ist die Stadtgemeinde für die Instandhaltung der Feldwege verantwortlich. Im Ortsteil Walbersdorf gibt es hierfür den „Jagdausschuss und Güterwegebau“.
Vorsitzende ist Gaby Schandl, die aufklärt: „Hierbei handelt es sich nicht um Schuttablagerung. Es ist ein ganz normaler Haufen Dachziegeln, welcher von der ehemaligen Prost-Ziegelei stammen. Es wurde im Jagdausschuss besprochen, es sind keine Fremdkörper dabei. Wir halten uns an die Gesetze. Wir haben den Ziegelbruch angebracht, um das dort bestehende Loch aufzufüllen.“
Ziegelbruch auf Feldwegen ist erlaubt
Ziegelbruch auf Feldwegen anzubringen ist erlaubt. Wird dies korrekt durchgeführt, so stellt dies auch keine Gesetzesverletzung dar, wie Bezirkshauptmann Werner Zechmeister erklärt: „Es besteht die Möglichkeit, einen entsprechenden Ziegelbruch an Wegen aufzubringen. Ein gewisser Anteil, und zwar fünf Prozent, an Fremdmaterial ist erlaubt.“