Urteile im Berufungsverfahren erwartet

Der Staatsanwalt hat in seinem Schlussplädoyer Lebenslang für die vier Hauptangeklagten gefordert, ohne Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung.
Nur dem Zweitangeklagten sollte diese Möglichkeit nicht grundsätzlich verwehrt werden. In erster Instanz war ein Gericht im südungarischen Kecskemet mit seinen Urteilen von je 25 Jahren für die vier Hauptangeklagten unter dem von der Anklage geforderten Strafausmaß geblieben. Bei den Hauptbeschuldigten soll es sich um den Kopf der Schlepperbande, seinen Stellvertreter und den Fahrer des Lkw handeln sowie um den Lenker eines Begleitautos. Weitere zehn Angeklagte erhielten als Mittäter Gefängnisstrafen zwischen drei und zwölf Jahren.