Kiga: Montessori und Waldorf auch gratis?. Mit einer Gesetzesnovelle entfallen Elternbeiträge für den halb- oder ganztägigen Besuch von Kindergarten oder Krippe.

Von Birgit Böhm-Ritter. Erstellt am 11. September 2019 (04:52)
Dieser Artikel ist älter als ein Jahr
Neusiedl Kiga: Montessori und Waldorf auch gratis?
Am Illmitzer „Generationenplatz“: SP-Landesrätin Daniela Winkler präsentierte gemeinsam mit Bürgermeister Alois Wegleitner und den SPÖ-Bezirksvorsitzenden Maximilian Köllner und Kilian Brandstätter die Gesetzesnovelle. Foto: Birgit Böhm-Ritter
Birgit Böhm-Ritter

Der „Gratis-Kindergarten“ ist derzeit vor allem bei Jungfamilien im Gespräch. Im Rahmen eines Pressegesprächs präsentierte Landesrätin Daniela Winkler gemeinsam mit den beiden SPÖ-Bezirksvorsitzenden Maximilian Köllner und Kilian Brandstätter vergangene Woche die Gesetzesnovelle des Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes auch im Bezirk. Die Novelle gilt als Basis für die kostenlose Kinderkrippe und den Gratis-Kindergarten.

Bislang legte jede Gemeinde die Höhe der Elternbeiträge selbst fest. Auf Antrag erstattete das Land dann Elternbeiträge bis zu einer Höhe von 45 Euro monatlich (beziehungsweise 90 Euro für die Krippe) zurück.

Mit der Gesetzesnovelle entfallen alle Elternbeiträge für den halb- oder ganztägigen Besuch von Kindergarten oder Kinderkrippe im Burgenland. Damit ersparen sich Eltern künftig den bürokratischen Aufwand für Förder- und Abrechnungsmodalitäten. Eine Antragstellung für den Gratis-Kindergarten durch die Eltern ist nicht erforderlich. Von der Regelung nicht betroffen sind zusätzliche Angebote wie Mittagessen, Ferienbetreuung und pädagogische Zusatz-Angebote, diese müssen nach wie vor von den Eltern bezahlt werden. Allerdings wird nach der Novelle ein nach Einkommen gestaffelter Zuschuss, von 25 bis 75 Prozent, zu den Essensbeiträgen gewehrt.

Sonderfall Montessori-Beitrag

Im Rahmen der Aktion „Frag die BVZ“ wollte eine Leserin wissen, ob künftig der Montessori-Beitrag in Neusiedl am See bezahlt werden müsse. Der Beitrag ist ein Sonderfall: Bis dato wird in einem der drei Neusiedler Gemeindekindergärten, im Montessori-Kinderhaus, zusätzlich zum Elternbeitrag ein Montessori-Beitrag eingehoben.

Auf BVZ-Anfrage in der Landesregierung wurde mitgeteilt, dass solche Beiträge im Einzelfall geprüft werden müssten. Nur externe Zusatzangebote würden nicht gefördert werden.

Finanziert wird das Gesamtpaket durch eine Umstellung der bisherigen Gruppenförderung auf eine Personalförderung. „So zielen wir auf bessere Qualität und mehr Betreuungspersonal ab. Gemeinden, die für die Betreuung größeren Personalaufwand haben, bekommen daher künftig auch mehr Förderung, um hier einen Ausgleich zu schaffen.

Für eine Kindergartenpädagogin oder -pädagogen erhält eine Gemeinde eine maximale Fördersumme von 27.000 Euro pro Jahr, für eine Helferin oder einen Helfer sind es maximal 19.500 Euro. Zusätzlich wird es Ausgleichsförderungen geben, falls eine Gemeinde durch den Wegfall von bisherigen Elternbeiträgen besondere Einbußen hätte“, betont Landesrätin Daniela Winkler. Dazu wird das Fördervolumen des Landes Burgenland von bisher etwa 24,5 Millionen Euro auf knapp 31 Millionen Euro aufgestockt.

In Illmitz, wo bisher von den Eltern nur jener Beitrag eingehoben wurde, der vom Land auch wieder refundiert wurde, sieht man der neuen Regelung gelassen entgegen. „Für uns wird sich nicht viel ändern“, sagt Bürgermeister Alois Wegleitner (SPÖ) im Zuge des Pressegesprächs. Das hofft Bürgermeisterin Elisabeth Böhm auch für Neusiedl am See: Bis dato hatte die Gemeinde durch den Betrieb dreier Kindergärten einen jährlichen Abgang von 900.000 Euro zu verzeichnen, obwohl durch die Elternbeiträge 360.000 Euro an Einnahmen in die Gemeindekassa gespült wurden.

Förderung auch für Waldorfkindergarten

Auch Privatkindergärten könnten laut Landesrätin Winkler in den Genuss der Personalförderung kommen. Davon könnte der einzige privat geführte Kindergarten des Bezirks - der Waldorfkindergarten in Neusiedl am See – profitieren. Allerdings nur wenn er die Kriterien nach der Novelle des Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes erfüllt. Das bedeutet insbesondere: Die private Betreuungseinrichtung darf keine Elternbeiträge einnehmen.

Was das nun konkret für den Waldorfkindergarten bedeuten wird, ist noch nicht geklärt. Werner Michlits vom Waldorfverein Pannonia weist aber darauf hin, dass der private Kindergarten schon bis dato die gleichen Landesförderungen wie Gemeindekindergärten erhalten habe: „Bei Erfüllung der Kriterien, die auch für öffentliche Kinderbetreuungseinrichtungen gegolten haben“, betont er. Nun hofft er, dass der Betreiberverein statt der Gruppenförderung auch die neue Personalförderung für den Kindergarten bekommen wird. Dafür müssten aber die Elternbeiträge fallen.