Winzer vom Vorwurf der Tierquälerei freigesprochen. 39 Stare, ein Turmfalke und ein Igel verendeten im Weingarten. Winzer aus dem Bezirk Neusiedl wegen Tierquälerei angeklagt.

Von Elisabeth Kirchmeir. Erstellt am 12. Dezember 2021 (04:33)
Dieser Artikel ist älter als ein Jahr
Gericht Symbolbild
Symbolbild
Von Zolnierek, Shutterstock.com

Ein Winzer aus dem Bezirk Neusiedl soll, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, 39 Staren, einem Turmfalken und einem Igel unnötig Qualen zugefügt haben, weil er in mehreren von ihm bewirtschafteten Weingärten Netze zum Schutz der Trauben nicht ordnungsgemäß angebracht habe. Die Tiere verfingen sich in den Netzen und verendeten.

Vor Gericht steht der Winzer, weil ihn eine Tierschützerin 2020 angezeigt hatte. Sie brachte wegen Vögel, die sich in Netzen verfangen hatten, mehrere Anzeigen ein.

Kürzlich war ein Prozess gegen einen anderen betroffenen Winzer aus dem Bezirk Neusiedl vertagt worden, weil vor Gericht nicht geklärt werden konnte, ob sich die Fundstellen der toten Vögel überhaupt in von ihm bewirtschafteten Weingärten befanden.

Der am Montag dieser Woche von Richterin Karin Lückl befragte Winzer führte aus, dass er verschiedene Methoden des Traubenschutzes mit Netzen ausprobiert habe. Lange Zeit ohne Erfolg: „Die Vögel verfingen sich und die Trauben wurden trotzdem gefressen.“

„Verlieren die komplette Ernte“

Am effizientesten habe sich das Einnetzen von je vier Rebenreihen erwiesen. „Wir machen das nicht aus Jux und Tollerei“, sagte der Winzer. „Wir verlieren die komplette Ernte! Wenn ein Vogel die Traube beschädigt, ist sie nicht mehr zu verwenden.“

Pro Hektar würde ihn das Einnetzen mit speziell hergestellten Vogelschutznetzen 2500 bis 3000 Euro kosten.

„Wie machen es die anderen Winzer?“, wollte die Richterin wissen.

„Es gibt verschiedene Netze“, berichtete der Winzer.

„Ist es bei den anderen besser?“, fragte die Richterin.

„Nein“, sagte der Winzer.

„Starben dort auch Vögel?“

„Natürlich.“

Die Weingärten würden wöchentlich kontrolliert. „Wir werden nie zu 100 Prozent verhindern können, dass etwas einfliegt oder einkriecht“, sagte der Winzer. Er achte darauf, dass die Netze straff gespannt bleiben, könne aber nicht verhindern, dass Touristen diese aufreißen, um Trauben zu stehlen.

Der Vogelschaden sei speziell im Seewinkel groß, weil dort wegen der Rinderwirtschaft die Vögel ideale Lebensbedingungen finden. „Schussapparate oder Flugzeuge – das hat alles keinen Sinn. Dadurch werden die Vögel aggressiver und fressen noch mehr“, berichtete der Winzer.

Beim Überspannen mehrerer Weinstockreihen sei die Gefahr, dass sich Vögel verhängen, „um eine Potenz höher“, sagte jene Naturschützerin, die die Anzeigen erstattet hatte. In Weingärten, wo die Rebreihen einzeln mit Netzen geschützt werden, gebe es keine verendeten Tiere. Bei den „Überwurfnetzen“ hingegen habe sie schreiende Tiere, tote und verweste Tiere bemerkt.

„Ich bin froh über jeden Weinbauer, der seinen Weingarten mit Netzen schützt“, sagte ein Vertreter des Landes, der heuer eine naturschutzfachliche Stellungnahme zum Thema Vogelschutznetze verfasst hat. Man müsse die Netze möglichst straff spannen, am besten Reihe für Reihe separat und nicht bis zum Boden, dann sei die Wahrscheinlichkeit gering, dass sich Vögel verfangen.

Die Richterin sprach den Winzer von den gegen ihn erhobenen Vorwürfen frei. „Ich hatte den Eindruck, dass der Angeklagte bemüht ist, den richtigen Weg zu gehen“, sagte die Richterin. Einen bedingten Vorsatz, Tiere zu quälen, könne sie nicht erkennen. Daher sei ein Freispruch im Zweifel erfolgt.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.