Beifahrer von Schlepper jetzt auch verurteilt

Der 36-jährige Mann war gemeinsam mit dem 40-jährigen Lenker des Schlepperfahrzeugs bereits im Oktober 2022 vor Gericht gestanden. Damals hatte sich der 36-Jährige nicht schuldig bekannt: Er hätte nur auf normale Fahrten von der Türkei nach Europa eingeschult werden sollen, behauptete er.
Die Schlepperfahrt am 24. Juli 2022 sei seine erste gewesen, er habe zuvor nichts von den illegalen Machenschaften des Lenkers gewusst.
Lenker hatte zuvor bereits eine Schleppung durchgeführt
Der 40-Jährige war im Oktober rechtskräftig zu einer Haftstrafe verurteilt worden - er hatte bereits am 18. Juli 2022 24 Fremde unter qualvollen Bedingungen geschleppt.
Der 36-Jährige wurde auch verurteilt, brachte aber gegen dieses Urteil Berufung ein.
Am 22. März 2023 stand er neuerlich vor Gericht und bekannte sich wiederum nicht schuldig.
19 Flüchtlinge in Kastenwagen entdeckt
Im Bezirk Baden war der Schleppertransport am 24. Juli des Vorjahrs aufgehalten worden. 19 Flüchtlinge stolperten aus dem Kastenwagen, sie hatten die stundenlange Fahrt von der ungarisch-serbischen Grenze bis nach Österreich eingepfercht, ohne Frischluftzufuhr und Pausen ertragen müssen.
Der 36-Jährige behauptete, als Fahrer für internationale Transporte angeheuert worden zu sein. Die Fahrt im Juli sei zu seiner Einschulung geplant gewesen.
Bei der Polizei hatte er angegeben, dass er 1.000 Euro für die Fahrt hätte bekommen sollen. Vor Gericht behauptete er nun, es habe sich um 1.000 türkische Lira gehandelt, das sind umgerechnet 50 Euro.
„Ich wusste nicht, dass die Strafe so hoch ist“
„Sie sagten bei der Polizei: Ich wusste, dass es sich um eine illegale Sache handelt, ich wusste aber nicht, dass die Strafe so hoch ist“, hielt Richterin Karin Knöchl dem Angeklagten vor.
„Ich kann mich nicht erinnern, dass ich so etwas sagte“, erwiderte der Angeklagte.
Befragt wurde auch der Haupttäter, der seine Haft in der Justizanstalt Eisenstadt verbüßt. Auch er behauptete plötzlich, bei dem Lohn für den Beifahrer habe es sich um türkische Lira gehandelt.
„Ehrlich gesagt, man hat mich so unter Druck gesetzt. Alles war durcheinander“, suchte der 40-Jährige nach Ausflüchten.
Nach Urteil Familie in der Türkei angerufen
Der Beifahrer wurde vom Schöffensenat neuerlich verurteilt, jedoch fiel die Strafe ein wenig milder aus als beim ersten Mal: Er erhielt eine Haftstrafe von 21 Monaten, davon 14 Monate bedingt, und wurde nach dem Urteil aus der Untersuchungshaft entlassen, weil er die sieben Monate schon verbüßt hatte.
„Wir glauben nicht, dass er nicht wusste, worum es ging“, begründete Richterin Karin Knöchl das Urteil.
Der Angeklagte nahm diesmal das Urteil an.
Er bat darum, seine Familie in der Türkei anrufen zu dürfen. Die Richterin gestattete ihm einen Anruf vom Gerichtssaal aus und der 36-Jährige teilte seiner Mutter mit, dass er in einigen Tagen zuhause sein werde.