Hallenbad Neusiedl: Gutachten im Sommer erwartet. Wegen schwerer baulicher Mängel ist das Hallenbad in Neusiedl am See seit Anfang März dieses Jahres ja gesperrt.

Von zentraler Bedeutung für die weitere Vorgangsweise hinsichtlich einer Sanierung des 1974 errichteten Bauwerks ist ein im Auftrag des Bundesverwaltungsgerichts erstelltes Gutachten. Dieses soll noch im Sommer vorliegen, teilte Sportlandesrat Christian Illedits (SPÖ) am Sonntag mit.
Illedits hatte mit Bürgermeisterin Elisabeth Böhm (SPÖ), Architekt Anton Mayerhofer und dem Präsidenten des Bundesdenkmalamtes, Christoph Bazil, eine Begehung durchgeführt. "Das Hallenbad Neusiedl am See ist eine wesentliche und unverzichtbare Infrastruktureinrichtung in der Region", stellte er fest. Neben der Bevölkerung würden auch der Tourismus, Schwimmvereine und Tausende Schülerinnen und Schüler aus Neusiedl und aus dem Bezirk profitieren.
Der bauliche und gebäudetechnische Zustand sowie unzureichende Dämmung hätten längst eine Generalsanierung erfordert. Grobe bauliche Mängel hatten am 4. März eine Sperre zur Folge. Neusiedl sei das einzige Hallenbad im Bezirk und in der Region: "Für die Gemeinde hat daher eine Adaptierung und Attraktivierung höchste Priorität", stellte Böhm fest.
Ein Gutachten des Bundesdenkmalamtes hatte die Fassade des im Stil des Brutalismus errichteten Bauwerks als schützenswert erachtet. Die Gemeinde hatte dieses beeinsprucht. Das Bundesverwaltungsgericht gab als Entscheidungsgrundlage seinerseits ein Gutachten in Auftrag.
Die Expertise des Bundesverwaltungsgerichts solle bis Juli vorliegen. Von ihr hänge ab, ob das Gebäude bzw. Teile davon unter Denkmalschutz gestellt werden, erläuterte Illedits. Den positiven Befund des Denkmalamtes und die Klärung der Finanzierung vorausgesetzt, sollte den Ausbauplänen nichts mehr im Wege stehen.
"Alle weiteren planerischen Maßnahmen können erst dann gesetzt werden", so der Landesrat. Auch Fragen der Finanzierungen und Förderungen durch Bund und Land sowie mögliche Gemeindebeteiligungen müssten danach in Gesprächen geklärt werden. "Für Kosten, die die Erhaltung denkmalgeschützter Bereiche betreffen, soll es jedenfalls finanzielle Unterstützung aus Mitteln des Bundesdenkmalamtes geben", stellte Illedits fest.
(egen)