Mord in Potzneusiedl: U-Haft verhängt

Als Gründe nannte er Flucht- und Verdunkelungsgefahr. Bei einem Tötungsdelikt sei die U-Haft obligatorisch. Der Termin für die nächste Haftprüfungsverhandlung wurde für den 24. September festgesetzt.
Die Obduktion der Burgenländerin hatte die Stichverletzung mit inneren Einblutungen als Todesursache bestätigt. Laut Medienberichten soll es sich bei den Festgenommenen um den Lebensgefährten der 57-Jährigen und seine neue Freundin handeln. Dies wurde offiziell weiterhin nicht bestätigt.