3. Piste: Parndorfer Klage nun vor EU-Gericht möglich. Die Gemeinde Parndorf hat den Rechtsstreit um die dritte Flughafenpiste verloren. Letzte Chance: Eine Klage vor dem EuGH.

Die Klage der Gemeinde Parndorf gegen den Bau der dritten Piste am Flughafen Wien ist nun auch in letzter Instanz gescheitert. Wie in der Vorwoche bekannt wurde, hat der Verwaltungsgerichtshof die Revision, die seitens der Gemeinde eingebracht wurde, zurückgewiesen.
Nach negativen Bescheiden vom Bundesverwaltungsgericht im Juni 2019 und vom Verfassungsgerichtshof (Oktober 2019) sind nun alle Rechtsmittel in Österreich ausgeschöpft. Der Gemeinde Parndorf bleibt jetzt theoretisch noch der Gang vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH); ob sie von dieser Möglichkeit auch gebrauch machen wird, ist derzeit aber noch fraglich.
Im BVZ-Gespräch erläutert Gemeindevorstand Wolfgang Daniel (LIPA): „Ob wir weiter klagen werden, wird von den nächsten Tagen und Wochen abhängen. Unser Rechtsvertreter findet die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes bedenklich. Deshalb wurde in der Gemeinderatssitzung am Donnerstag eine Arbeitsgruppe einberufen, die weitere mögliche Schritte herausarbeiten wird.“
Verbleib im Dialogforum ungewiss
Bei der nächsten Gemeinderatssitzung, die für 26. März geplant ist, soll laut Daniel eine Entscheidung über Weiterführung oder Einstellung des Rechtsstreits fallen. Ob Parndorf zu diesem Zeitpunkt noch Mitglied in der Bezirkskonferenz des Dialogforums Flughafen Wien sein wird, ist aus jetziger Sicht unklar, denn: „Die Gemeinde Parndorf muss bis 18. März eine schriftliche Stellungnahme abgeben, in der wir uns dazu bekennen, keine weiteren rechtlichen Schritte zu unternehmen. Die Entscheidung wird aber frühestens am 26. März fallen“, erklärt Gemeindevorstand Daniel.
Die Gemeinde werde deshalb in der schriftlichen Stellungnahme festhalten, dass man weiterhin gerne im Dialogforum mitarbeiten wolle - weitere juristische Schritte werden vorerst aber nicht ausgeschlossen.