Denkmal: Egal, was es kostet!

Erstellt am 03. Dezember 2020 | 03:45
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Über das erste geschützte Brutalismus-Bad

Über ein Jahr lang musste die Stadtgemeinde Neusiedl am See seit ihrer Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht auf ein Urteil warten. Im Verhandlungssaal ging es dann aber schnell. Das Urteil wurde gleich vor Ort mündlich verkündet, was nicht unbedingt immer üblich ist. Ein Zeichen dafür, dass die Sachlage für den Richter klar war: Das Neusiedler Hallenbad gehört unter Denkmalschutz gestellt. Sein architektonischer Wert und die baulich hochqualitative Ausführung sowie die Kombination verschiedener Materialien im Stil des Brutalismus sind dafür ausschlaggebend. Und eine Sanierung unter den Gesichtspunkten des ursprünglichen Architekturstils sei möglich, sind sich Sachverständige und Richter einig. Wie hoch die Kosten dafür letztendlich sind, ist für eine Entscheidung für oder gegen einen Denkmalschutz dabei nicht relevant. Für die Stadtgemeinde sind die Kosten allerdings schon relevant, weshalb man mit dem Urteil auch nicht wirklich glücklich ist. Denn Mehrkosten werden erwartet.

Nun heißt es aber, das Beste aus dem Urteil zu machen und mit Tempo an der Finanzierung für eine Sanierung zu arbeiten. Die Zeit des Stillstands muss jetzt vorbei sein. Das erste denkmalgeschützte Brutalismus-Hallenbad Österreichs soll schließlich auch benützt werden können.