Parken: Erleichterung für Autofahrer in Neusiedl

Erstellt am 18. Dezember 2019 | 06:07
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Neusiedl am See Kurzparkzone Parken: Erleichterung für Autofahrer
Autofahrer dürfen sich auf die neue Parkverordnung in Neusiedl am See freuen. Die maximale Parkdauer in der Kurzparkzone wird auf 150 Minuten verlängert. 30 Gratisminuten sind in jedem Parkticket inkludiert. Foto: Böhm-Ritter
Foto: Birgit Böhm-Ritter
Gemeinderatsbeschluss: Gratisparkzeit wird eingerechnet, insgesamt wird Parken somit günstiger.
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Über die Parkraumbewirtschaftung auf der Hauptstraße wurde in den vergangenen eineinhalb Jahren viel diskutiert. Sie sei wenig kundenfreundlich, ja gar geschäftsschädigend, kritisierten Neusiedls Gewerbetreibende wiederholt. „Unfair und kompliziert“, so beschrieben Autofahrer wiederum das System.

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Foto: BVZ

Vor allem seitdem ab der ersten Parkminute ein Parkschein im Auto sichtbar hinterlegt sein muss, auch wenn die ersten 30 Parkminuten gratis sind. Löst der Autofahrer kein Gratisticket, kann er auch gestraft werden, wenn er etwa nach zehn Minuten den Parkplatz mit seinem Auto schon wieder verlässt. Diese Regelung gilt seit 11. Juni 2018.

Die Debatten unter den Autofahrern wurden allmählich leiser, ein Gewöhnungseffekt stellte sich ein. Neusiedls Geschäftsleute schüttelten allerdings immer noch den Kopf, wenn sie auf die Parkraumbewirtschaftung auf der Hauptstraße angesprochen wurden.

Deshalb hat sich die Stadtgemeinde mit Gewerbetreibenden und Wirtschaftskammer beraten, um eine kundenfreundlichere Lösung zu finden. Nun soll es im neuen Jahr Erleichterungen im System geben. Das hat der Gemeinderat in seiner vergangenen Sitzung einstimmig beschlossen.

Gratiszeit wird eingerechnet

„Die halbe Gratisstunde kann in die gesamte Parkzeit eingerechnet werden“, erklärte Bürgermeisterin Elisabeth Böhm im Rahmen der Gemeinderatssitzung die Neuerung. In der Praxis heißt das: Wer ein Parkticket für eine ganze Stunde löst, zahlt statt bisher einen Euro nun nur 50 Cent.

Die Gratisparkzeit von 30 Minuten wird beim Erwerb eines Parkscheines nämlich automatisch angerechnet. Somit erhöht sich auch die maximale Parkdauer in der Kurzparkzone von 120 auf 150 Minuten.

Zu Beachten gilt allerdings: Keine Änderungen gibt es bei einer Parkdauer bis zu 30 Minuten. Hier muss nach wie vor ein Gratis-Parkschein gelöst werden.

Juristisch wird die neue Verordnung ab 1. Jänner 2020 in Kraft treten. Praktisch werden am 1. und 2. Jänner keine Parkgebühren eingehoben. Die Parkautomaten werden erst am 2. Jänner entsprechend der neuen Verordnung umgestellt.

Entspanntes Weihnachtsshoppen

Um das Weihnachtsgeschäft anzukurbeln und das Shoppen in der Stadt zu erleichtern, hebt die Stadtgemeinde übrigens an allen vier Samstagen vor den Adventsonntagen keine Parkgebühr ein. Weiters ist das Parken auch am 24. und 31. Dezember gebührenfrei.

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