Nach Bluttat U-Haft per Beschluss verlängert

Flucht- und Verdunkelungsgefahr blieben als Haftgründe weiterhin aufrecht, die Untersuchungshaft sei bei einem Tötungsdelikt obligatorisch. Die nächste Haftprüfung findet in einem Monat statt.
Bei den zwei am Tag nach dem Leichenfund Festgenommenen soll es sich laut Medienberichten um den Ex-Lebensgefährten der 57-Jährigen und dessen neue Freundin handeln.